Banalität der Stasi – Verstrickungen von MfS-MitarbeiterInnen in die Repressionsmechanismen ihres Ministeriums

ZQF – Zeitschrift für Qualitative Forschung 1-2023: Staatlich organisierte Repression und Unterdrückung von ‚feindlich-negativen Personen‘. Eine qualitative Studie zur Banalität der Stasi

Staatlich organisierte Repression und Unterdrückung von ‚feindlich-negativen Personen‘. Eine qualitative Studie zur Banalität der Stasi

Uwe Krähnke, Matthias Finster, Philipp Reimann

ZQF – Zeitschrift für Qualitative Forschung, Heft 1-2023, S. 42-57.

 

Zusammenfassung: In dem Aufsatz wird der Frage nachgegangen, inwiefern die ca. 78.000 hauptamtlichen MfS-MitarbeiterInnen verstrickt waren in die Repressionsmechanismen ihres Ministeriums. Die Datenbasis bildeten über 70 mittels rekonstruktiver Verfahren ausgewertete qualitative Interviews mit ehemaligen MfS-Angehörigen. In Anlehnung an die berühmte These von Hannah Arendt wird argumentiert, dass es eine ‚Banalität der Stasi‘ gab. Demnach beruhte die hauptamtliche Stasi-Mitarbeit darauf, dass sich die Angehörigen des MfS freiwillig-willentlich und politisch-ideologisiert einer Institution unterwarfen, in der es zur Normalitätserwartung gehörte, dass der Staat in die Privatsphäre von Personen massiv eingreifen und gegen alternative Lebensentwürfe (jenseits der offiziös proklamierten ‚sozialistischen Persönlichkeit‘) vorgehen durfte. Eine weitere Strukturbedingung jener ‚Banalität der Stasi‘ war der hochgradig bürokratisch und konspirativ-geheimdienstlich organisierte militärische Dienstalltag im MfS. Die Angehörigen waren jeweils zuständig für nur einen relativ kleinen, abgetrennten Arbeitsbereich innerhalb dieser Riesen-Institution. Ihre indoktrinierte Grundhaltung war, die übertragenen Arbeitsaufgaben mit sozialer Distanz zu und ohne Empathie gegenüber den drangsalierten Personen zu verrichten. Durch diese systematisch erzeugte fragmentierte Verantwortlichkeit konnten kognitive Dissonanzen und moralische Gewissensprobleme bei den Hauptamtlichen minimiert werden. Das ‚Täter‘-Handeln wurde im MfS institutionalisiert, veralltäglicht und normalisiert.

Schlagwörter: Banalität der Stasi, Greedy Institution, Konformität, Ministerium für Staatssicherheit, rekonstruktive Sozialforschung, Stasi

 

State Organized Repression and Suppression of ‘Hostile Negative Persons’. A Qualitative Study on the Banality of the Stasi

Abstract: This paper examines the extent to which the approximately 78,000 full-time employees of the Ministry for State Security (MfS or ‘Stasi’) were involved in the ministry’s repressive mechanisms. The paper’s data basis encompasses more than 70 qualitative interviews with former MfS members, evaluated by means of reconstructive methods. Following Hannah Arendt’s famous thesis, it is argued that a ‘banality of the Stasi’ is evident. According to this thesis, the complicity of full-time Stasi employees was based on the fact that they voluntarily and willingly submitted themselves to a political-ideological institution in which the normal expectation was that the state may legitimately intervene massively in the private sphere of all individuals and take action against those embarking on non-confirming biographical paths (thus bucking the officially sanctioned ‘socialist personality’). Another structural condition of that ‘banality of the Stasi’ was the highly bureaucratic and conspiratorialsecretive organization of everyday military service in the MfS. Each member was responsible for only a relatively small, separate area of work within this giant institution. Their indoctrinated, fundamental attitude was to perform their assigned work tasks with social distance to and without empathy for the persons they were spying on and harassing. This systematicallygenerated fragmentation of accountability minimized cognitive dissonance and problems of conscience among the officers principally responsible for the daily work of repression. The ‘perpetrators’’ actions were institutionalized, routinized and normalized in the MfS.

Keywords: banality of the Stasi, greedy institution, conformity, Ministry for State Security, reconstructive social research, Stasi

 

1 Einleitung

An der faktischen Durchsetzung der in der DDR-Verfassung fest verankerten SED-Herrschaft war das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), als ‚Schild und Schwert der Partei‘ maßgeblich beteiligt. Zum Aufgabenbereich dieses 1950 gegründeten Staatsorgans gehörten nicht nur nachrichtendienstliche Tätigkeiten wie Auslandsspionage und Spionageabwehr sowie die Terrorismusbekämpfung. Das MfS war zudem maßgeblich in die Überwachung und Unterdrückung von Oppositionellen und politisch Andersdenkenden in der DDR involviert. Selbst die Kontrolle und Einflussnahme auf den Kulturbereich, die öffentlichen Medien und Kirchen sowie die Bearbeitung von Ausreiseanträgen in den Westen erfolgten durch das MfS. Die Aufgaben, Rechte, Pflichten und Befugnisse des MfS waren gesetzlich nicht vollständig geregelt. Zudem gab es keine parlamentarische Kontrolle durch die Volkskammer der DDR.

Mit der Berliner Zentrale, den 15 Bezirksverwaltungen und ca. 200 regional verteilten Kreisdienst- bzw. Objektdienststellen war das MfS flächendeckend in der DDR präsent. Der Personalbestand wurde in den vier Jahrzehnten seines Bestehens ständig aufgestockt. Ende 1989 gab es ca. 78.000 hauptamtliche MitarbeiterInnen sowie ca. 13.000 UnteroffizierInnen auf Zeit in den Wacheinheiten, ca. 189.000 inoffizielle MitarbeiterInnen (IM) und knapp zweihundert zivile Angestellte.1

Die herausgehobene Stellung des MfS im Herrschaftsgefüge der DDR, seine – wenngleich verdeckte – Omnipräsenz im ganzen Land und seine justiziable Intransparenz könnten zu der Annahme verleiten, seine Angehörigen hätten ihre repressiven Handlungen willkürlich, unkontrolliert, bzw. in blinder Gefolgschaft gegenüber der SED ausgeführt oder sie seien sogar pathologisch-übergriffig gewesen. In dem vorliegenden Aufsatz wird eine gegenteilige Einschätzung getroffen.2 Die These Hannah Arendts von der „Banalität des Bösen“ adaptierend, soll gezeigt werden, dass es ‚ganz normale‘ Menschen waren, die ‚im Dienst der Staatssicherheit‘ andere Menschen überwachten, mit Methoden der ‚operativen Psychologie‘ unter Druck setzten, deren Freiheitsrechte sowie Privatsphäre massiv missachteten und rigoros gegen alternative Lebensentwürfe (jenseits der offiziös proklamierten ‚sozialistischen Persönlichkeit‘) vorgingen.

Wenn in diesem Aufsatz die Rede ist von der ‚Banalität der Stasi‘, dann ist damit nicht intendiert, die Machenschaften des DDR-Staatssicherheitsorgans herunterzuspielen oder sogar seine Angehörigen für ihr Handeln von damals zu entschuld(ig)en. Stattdessen soll anhand dieses 40 Jahre lang real existierenden staatssozialistischen Herrschaftsorgans aufgedeckt werden, welche organisationalen und psychosozialen Konstellationen es generell ermöglichen, dass Menschen Handlungen ausführen, die auf der Grundlage einer demokratisch verfassten und die Persönlichkeitsrechte der BürgerInnen wahrenden Grundordnung als inhuman und illegitim gelten.

2 Leitfrage der Untersuchung und methodisches Vorgehen

Im Mittelpunkt des vorliegenden Aufsatzes steht die Leitfrage: Inwiefern waren die hauptamtlichen MfS-MitarbeiterInnen verstrickt in die Repressionsmechanismen ihres Ministeriums? Es geht jedoch nicht um konkrete Handlungen während ihrer Dienstausübung. Ebenso wenig können wir Autoren etwas Substanzielles aussagen über die tatsächlichen Folgen ihrer Bespitzelungs-, Überwachungs- und psychischen Zersetzungsmaßnahmen bei den ‚operativ bearbeiteten‘ Personen. Statt einer Analyse der operativen Vorgänge oder der Auswirkungen auf die Geschädigten ist der Beitrag darauf fokussiert, warum überhaupt Menschen in dem repressiven Staatsorgan MfS als hauptamtliche MitarbeiterInnen arbeiten und ‚funktionieren‘ konnten. Wie lässt sich erklären, dass Personen, die sich zu einem Dienst im MfS als SoldatIn, UnteroffizierIn oder OffizierIn verpflichtet hatten, zu ‚willigen und pflichtbewussten VollstreckerInnen‘ der SED-Herrschaftsausübung werden konnten?

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf einer empirischen Studie, in der ehemalige hauptamtliche MfS-MitarbeiterInnen in qualitativen Interviews befragt wurden3. Insgesamt wurden 72 lebensgeschichtlich-narrative Interviews (Schütze 1983) mit einer Dauer von jeweils ca. 90 Minuten durchgeführt. Zuvor wurden ca. 700 ehemalige MfS-MitarbeiterInnen angeschrieben, um die Bereitschaft für eine Interviewteilnahme einzuholen. Die Auswahl der konkreten InterviewpartnerInnen erfolgte nach dem Prinzip des Theoretical Sampling (Glaser/Strauss 1970) mittels fortlaufender minimaler und maximaler Fallkontrastierung. Als zielführende Auswahlkriterien für das Theoretical Sampling erwiesen sich vor allem die MfS-Dienststellenzugehörigkeit, der Karriereverlauf, der Dienstgrad und Aufgabenbereich, die Kohortenzugehörigkeit, das Geschlecht und die Dienstdauer. Bei der Auswertung des erhobenen Datenmaterials kamen mehrere sequenzanalytische Interpretationsschritte – im Sinne einer Methodenkombination – zum Einsatz. Es handelte sich um die formale Textanalyse, wie sie im Rahmen der Narrationsanalyse nach Fritz Schütze (1983) praktiziert wird, das gedankenexperimentelle Aufstellen von Lesarten im Sinne der Objektiven Hermeneutik nach Ulrich Oevermann, Tilman Allert, Elisabeth Konau und Jürgen Krambeck (1979) sowie den von Ralf Bohnsack (2008) für die Dokumentarische Methode entwickelten Zweierschritt formulierende und reflektierende Interpretation. Auch wenn die drei genannten Analyseschritte aus verschiedenen methodischen Ansätzen stammen, sprechen für ihre Kombination zwei Aspekte. Zum einen wird jeweils ein methodisch kontrollierter und grundlagentheoretisch unterfütterter Umgang mit dem „Problem des Fremdverstehens“ (Schütz 1974, S. 106ff.; siehe auch Hirschauer/Amann 1997) angestrebt. Zum anderen ergänzen sich die drei Verfahren, was ihre jeweilige Analyseausrichtung anbelangt: Biografierelevante Prozessabläufe und institutionalisiertes Handeln (Narrationsanalyse); kollektive Alltagsorientierungen, Habitus und Praktiken (Dokumentarische Methode) sowie latente Sinnstrukturen (Objektive Hermeneutik) ließen sich so gleichermaßen systematisch im Sinne einer multiperspektivisch ausgerichteten, gegenstandsangemessenen empirischen Sozialforschung (Kleemann/Krähnke/Matuschek 2009, S. 209ff.; Strübing et al. 2018, S. 87) in den Blick nehmen. Entsprechend dieser methodologischen Ausrichtung ist die in der Einleitung bereits genannte These von der „Banalität der Stasi“ nicht a priori formuliert worden, wie bei hypothetisch-deduktiv angelegten Forschungsvorhaben. Vielmehr wurde die These im Zuge des Forschungsprozesses abduktiv entwickelt. Der abduktive Erkenntnisprozess kann freilich nicht in dem vorliegenden ergebnisorientierten Aufsatz dokumentiert werden.

3 Eingespannt im reglementierten Dienst für die DDR-Staatssicherheit und das elitäre Selbstbild

Die repressiven Übergriffe, die im Dienstauftrag der Staatssicherheit verübt wurden, lassen sich nicht fassen als Auswuchs einer außeralltäglichen Krisensituation, wie etwa bei einem Krieg oder einer akuten Bedrohung des Staates. Ebenso wenig lagen ihnen – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – Übersprungshandlungen oder psychische Störungen von MfS-Angehörigen zugrunde. Die Grundidee des vorliegenden Aufsatzes lautet, dass die Repressionen gegen Personen und deren soziales Umfeld innerhalb des MfS institutionalisiert waren und von den Angehörigen dieser Behörde als alltägliche Routine vollzogen wurden. Um diesen Aspekt der Routinisierung und Veralltäglichung inhumaner Kontroll- und Repressionspraktiken zu plausibilisieren, soll im Folgenden dargelegt werden, wie die MfS-Angehörigen selbst ihren Dienstalltag im geheimdienstlich/geheimpolizeilich durchstrukturierten Staatssicherheitsorgan erlebten.

3.1 Geheimdienstliche Konspiration und militärische Gehorsamspflicht

Wie bei jedem staatlichen Geheimdienst galt auch innerhalb des MfS die Konspiration als oberstes Gebot. In den Statuten des MfS wurde als eine Regel der Konspiration definiert: „die Verhinderung der Preisgabe operativen Wissens in allen Lebensbereichen, der konsequente Schutz der politisch-operativen Geheimnisse und die genaue Prüfung der Verwendung und Behandlung operativer Informationen“ (Suckut 1996, S. 216). Wie stark diese organisationale Vorgabe durch die MfS-Angehörigen verinnerlicht wurde, kann bereits daran ermessen werden, dass in vielen der geführten Interviews ungefragt der Satz kam: „Jeder Mitarbeiter darf nur so viel wissen, wie zur Erledigung seiner Aufgabe notwendig ist.“ Doch welche Konsequenzen ergaben sich aus der geforderten Konspiration für die tägliche Dienstverrichtung der MfS-Angehörigen? Hierzu das folgende Statement von Herrn Hasel, einem Sachbearbeiter der MfS-Personendatenbank, der Rechercheaufträge (Personenauskünfte für andere interne Diensteinheiten) bearbeitete: „Wobei man niemals wusste, wie welche Person zu welchem steht oder wie das miteinander zusammenhängt. Du hast es als Auftrag gekriegt und das hattste eben zu machen“. 4

In diesem Zitat wird deutlich, dass die hauptamtlichen MitarbeiterInnen jeweils nur über ein sehr fragmentiertes Kontextwissen über den eigenen Dienstauftrag verfügten. Ursächlich für die Fragmentierung waren eine funktionale Arbeitsteilung und das Konspirationsgebot. Allenfalls war es den höheren Vorgesetzten (etwa den AbteilungsleiterInnen und aufwärts) möglich, einzelne Arbeitsschritte im Gesamtzusammenhang einzuordnen bzw. operative Vorgänge in Gänze zu überblicken. Die zitierte Selbstauskunft von Herrn Hasel steht symptomatisch für die Umgangsweise mit dem im MfS strikt durchgesetzten Konspirationsgebot. Der erteilte Dienstauftrag wurde unhinterfragt abgearbeitet.

Vordergründig scheinen die fragmentierte Auftragserledigung durch die MfS-Angehörigen und die Abschottung der einzelnen MfS-Diensteinheiten untereinander notwendig gewesen zu sein. Denn beides diente der inneren Geheimhaltung und das MfS konnte so vor Dekonspiration wirkungsvoll geschützt werden. Jedoch kann ein sekundärer Effekt ausgemacht werden, der für das Thema dieses Aufsatzes relevant ist: Je weniger ein/e MfS-MitarbeiterIn in den Gesamtprozess eines operativen Vorganges ‚eingeweiht‘ war, umso weniger konnte diese Person das vollständige Ausmaß der Übergriffigkeit und Repression ihrer Behörde tatsächlich erkennen und kritisch hinterfragen. Dadurch verringerte sich auch das individuelle Risiko, sich mit der Frage nach der eigenen (Mit-)Verantwortlichkeit auseinanderzusetzen.

Zu dieser Risikominimierung trug ein weiteres organisationales Strukturelement des MfS bei. Gemeint sind die militärische Befehlshierarchie und Gehorsamspflicht. Das MfS war nach militärischen Prinzipien aufgebaut. Wie generell bei bewaffneten Staatsorganen gab es im DDR-Geheimdienst eine lückenlose Top-Down-Befehlskette – vom General über OffizierInnen und UnteroffizierInnen bis hin zu den SoldatInnen. Innerhalb der militärischen Befehlshierarchie hatte jede/r Angehörige seine/ihre genaue Position und einen zugewiesenen Aufgabenbereich. Mit dem Eintritt in das MfS musste ein Fahneneid geleistet werden. Jede Person verpflichtete sich mit dem Vollzug dieses, für militärische Einrichtungen typischen, rituellen Akts, die Befehle und Weisungen der Vorgesetzten bedingungslos auszuführen. Mit dieser Selbstverpflichtung band sich jede/r eingestellte MfS-Angehörige/r an das militärische Disziplinarrecht des MfS. Da allein der Befehlsgehorsam entsprechend des dienstlichen Unterstellungsverhältnisses galt, war jede/r einzelne – im juristischen Sinne betrachtet – von der Verantwortung für Handlungen entlastet, die im Rahmen der befohlenen Dienstausübung vollzogen wurden – im Sinne: ‚Ich habe nur Befehlen gehorcht‘.

1 Die hier genannten Zahlen sind nicht eindeutig belegbar (vgl. Gieseke 1995, S. 44; Kowalczuk 2013, S. 234; Krähnke et al. 2017, S. 18ff.).
2 In die Darstellung fließen Erkenntnisse aus früheren Veröffentlichungen der Autoren ein – insbesondere Krähnke/Finster 2006; Finster/Krähnke 2010; Krähnke et al. 2017; Leonhard/Krähnke 2019.
3 Es handelt sich um das 2012 bis 2015 unter der Leitung von Uwe Krähnke am Institut für Kulturwissenschaften der Universität Leipzig durchgeführte DFG-Projekt (eigene Stelle) Hauptamtliche Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit (GZ: KR 3503/1-1). Neben den beiden Mitautoren Matthias Finster und Philipp Reimann gehörten dem Forschungsteam auch Anja Zschirpe und Maria Eplinius an.
4 Für die in diesem Beitrag zitierten MfS-MitarbeiterInnen wurden aus Anonymisierungsgründen Baumnamen gewählt. Grundlage für die Zitate sind die im Rahmen des oben genannten DFG-Forschungsprojekts geführten Interviews. Die zitierten Interviewpassagen sind mit An- und Abführungszeichen und kursiver Schreibweise kenntlich gemacht.

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