Liberalismus und Republikanismus

Eine Origamiblume. Liberalismus

Leseprobe zum Thema Liberalismus aus unserer Zeitschrift ZPTh – Zeitschrift für Politische Theorie, Heft 2-2020.

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Wandlungen des Liberalismus. Zum Zusammenhang von Herrschaftskritik und Theoriestruktur

Andreas Niederberger, Philipp Schink*

ZPTh – Zeitschrift für Politische Theorie, Heft 2-2020, S. 191-206

 

Schlüsselwörter: John Stuart Mill, Ronald Dworkin, Philip Pettit, Geschlechterverhältnisse, Neo-Republikanismus

Abstract: Jüngere Formen des (Neo-)Republikanismus fordern, die politische Theorie wieder stärker herrschaftskritisch auszurichten, und wenden sich damit vor allem auch gegen den klassischen Liberalismus. Dieser Artikel zeigt am Beispiel von John Stuart Mill zunächst, dass diese Diagnose fehlgeht. Insbesondere in Mills Schriften zur Geschlechterunterdrückung lässt sich nachzeichnen, dass in der „Erfindung“ des Liberalismus im 19. Jahrhundert tatsächlich Problemstellungen des historisch früheren Republikanismus aufgegriffen werden. Unter dem Eindruck der geänderten gesellschaftlich-politischen Verhältnisse sowie der neuen Perspektiven werden die republikanischen Ausgangspunkte allerdings korrigiert und weiterentwickelt. Über den Ansatz von Ronald Dworkin wird daran anschließend rekonstruiert, wie dieser die republikanisch-liberale Vorgehensweise zurückweist und den Liberalismus grundsätzlich neu bestimmt. Es kommt zum Übergang von einem Freiheits- zu einem Gleichheitsfokus, was wichtige Folgen für die gesellschaftlichen und politischen Phänomene und Konfliktlagen hat, die thematisiert werden können. Der dritte Abschnitt dieses Artikels fragt, ob es dem Neo-Republikanismus gelingt, normative Grundlagen und Herrschaftskritik wieder enger miteinander zu verbinden. Im Gegensatz zur Selbstwahrnehmung kehrt der Neo-Republikanismus aber in seiner Theoriestruktur nicht zum früheren Republikanismus zurück. Er verbleibt vielmehr in der Theoriestruktur des jüngeren Liberalismus und nimmt lediglich Veränderungen in den normativen Grundlagen vor, die politischen Institutionen größere Bedeutung zuweisen. Abschließend wird demgegenüber argumentiert, dass es sich lohnt, die Theoriestruktur aufzunehmen, die sich sowohl im Republikanismus wie auch im frühen Liberalismus findet und von minimalen normativen Überlegungen ausgehend mögliche Beherrschungsphänomene und –formen diskutiert.

 

Abstract: Recent versions of (neo-)republicanism call for political theory to focus more on the critical analysis of domination, which, it is argued, classical liberalism had forsaken. Using John Stuart Mill as an example, the present article first shows that this critical diagnosis of liberalism is mistaken. Especially in Mill’s writings on gender oppression one can observe that the “invention” of liberalism in the 19th century actually addresses problems of the historically earlier republicanism. Under the impression of the changed socio-political conditions and the new perspectives, however, the initial assumptions of the republicans are corrected and further developed. By drawing on the work of Ronald Dworkin the present article then demonstrates how he rejects the republican-liberal approach and how he fundamentally redefines liberalism. Dworkin argues for a transition from a focus on freedom to a focus on equality, and this has important consequences for the kind of social and political phenomena and conflict situations he can address. The third section of the article asks whether neo-republicanism succeeds in strengthening the link between normative foundations and the critique of power again. In contrast to its self-perception, however, neo-republicanism, in its theoretical structure, does not revert to earlier republicanism. Rather, it remains within the theoretical structure of recent liberalism and merely changes some of the normative foundations and, thus, assigns greater importance to political institutions. In conclusion, it is argued that it is worth taking up the theoretical structure found in both republicanism and early liberalism and discussing possible phenomena and forms of domination based on rather minimal normative considerations.

 

Zumindest in der politischen Theorie stellt der Liberalismus heutzutage die dominante normative Position dar. Charakterisieren lässt sich der Liberalismus in negativer Hinsicht dadurch, dass Annahmen eines substantiellen Gemeinwohls, objektiv guten Lebens sowie einer starken, gestalterischen und aktiven Rolle der Politik im gesellschaftlichen Leben der Bürger*innen zurückgewiesen werden. Oftmals verbindet sich diese Position mit einer Ablehnung von teleologischen Politikkonzeptionen, denen zufolge etwa der Staat die Aufgabe hat, bestimmte Ziele zu verwirklichen, und in denen daher der Politik beziehungsweise politischem Handeln eine zentrale Rolle zukommt. Ihn positiv zu charakterisieren, fällt schwerer. Hier ist es eher die geteilte Auffassung über Problemstellungen, die normativ wichtig sind, die es erlauben vom Liberalismus im Singular zu sprechen. So lässt sich zwar feststellen, dass der Liberalismus die Freiheit der Einzelnen in das Zentrum seines normativen und evaluativen Bezugsrahmens stellt, aber schon die Befunde darüber, was näher unter Freiheit zu verstehen ist, sind äußerst divers (vgl. Berlin 2002; Fawcett 2018). Zudem eint den Liberalismus die Auffassung, dass der politischen Macht Grenzen gesetzt werden müssen, wo genau diese jedoch verlaufen und was ihre Funktion ist, ist umstritten. Und schließlich werden Religions- und Meinungsfreiheit sowie Toleranz allgemein als wichtige Probleme betrachtet und individuelle Rechte als wichtiges Gewährleistungsinstrument verstanden, es herrscht aber selbst bei der Erläuterung dessen, was damit gemeint ist, keine Einigkeit: Während einige liberale Ansätze für die Einschränkung staatlicher oder auch demokratisch-majoritärer Eingriffsmöglichkeiten argumentieren, gehen andere im Gegenteil davon aus, dass es staatlicher und demokratischer Mehrheitsentscheidung entzogener Zu- und Verteilungen von Ressourcen bedarf.

Aus dieser groben Charakterisierung des Liberalismus geht hervor, dass es sich bei diesem um eine Strömung oder Bewegung handelt, die durch einige zentrale Annahmen gekennzeichnet ist, diese jedoch unterschiedlich begründet und in Beziehung setzt. Historisch lässt sich dabei durchaus eine Abfolge verschiedener Liberalismen finden, die in der aktuellen Diskussion jedoch weiterhin parallel existieren. Der klassische Liberalismus, für den oft Autoren wie John Locke oder Adam Smith mit den Ideen individueller Rechte und des Marktes als Gründungsväter angeführt werden, ist dabei keine ethische oder moralische, sondern eine im engen Sinn politische Position, die sich darauf richtet, wie eine staatliche Ordnung beschaffen sein soll und welches Regierungshandeln geboten ist. Dies lässt sich in dieser Weise kaum mehr über den neuen oder etwa den modernen Liberalismus sagen. Während der vor allem in England verbreitete New Liberalism sich durch eine Hinwendung zu ethischen Fragestellungen auszeichnet (vgl. Weinstein 2007), ist die Strömung des Liberalismus, die als Liberalismus der Furcht charakterisiert werden kann, äußerst zurückhaltend, was ein ethisches Verständnis liberaler Grundsätze angeht (vgl. Shklar 1989; Müller 2019). Der in den letzten Dekaden überaus einflussreiche egalitäre Liberalismus, wie er im Anschluss an John Rawls als Politischer Liberalismus entwickelt wurde (vgl. Rawls 1998), ist ebenfalls skeptisch gegenüber stärkeren ethischen Annahmen.

Trotz dieser komplexen Bestimmungen des Verhältnisses zwischen Liberalismus, Ethik und Politik treffen sich viele Liberalismus-Kritiken darin, dass sie ihm vorwerfen, ein unpolitischer Normativismus zu sein. Der Liberalismus bekommt dementsprechend, da er die Grenzen oder allgemeinen Anforderungen staatlichen Handelns über normativ rechtfertigbare individuelle Ansprüche bestimmt, die genuinen Machtverhältnisse und Interessenskonflikte im politischen Raum nicht mehr in den Blick. Individuen reklamieren Rechte beziehungsweise Institutionen, die diese Rechte nicht verletzen oder ihnen korrespondierende Güter bereitstellen. Die normativ begründeten Ansprüche werden nur abstrakt und allgemein zu faktischen sozialen und politischen Konflikten und Kämpfen in Beziehung gesetzt, sodass unklar bleibt, welchen Status Forderungen in solchen Auseinandersetzungen haben, die nicht unmittelbar mit den begründeten Ansprüchen identisch sind. Zudem fehlt eine Betrachtung der Gründe und Ursachen, die zu Verletzungen der Ansprüche beziehungsweise zur Nicht-Bereitstellung geforderter Güter und Leistungen führen, weshalb der Liberalismus die motivationale Wirkungslosigkeit des von ihm vermeintlich Geforderten nicht mehr verstehen kann. Gegenübergestellt wird dem Liberalismus von Kritiker*innen der Republikanismus, der in verschiedenen Ausprägungen seit dem 15. Jahrhundert entwickelt wurde. Ihm wird eine politische Theorie zugeschrieben, die so strukturiert ist, dass sie Politik wesentlich von gesellschaftlichen Machtverhältnissen und deren Konfliktträchtigkeit her versteht und ausgehend von diesen dasjenige bestimmt, worauf mit einer normativen Theorie zu antworten ist (vgl. Llanque 2003; Thiel/Volk 2016). Während dem Liberalismus also vorgehalten wird, mit einem normativen Programm zu starten und auf dieser Grundlage nur einen wesentlich verkürzten Blick auf Macht und Politik werfen zu können, reklamiert der Republikanismus für sich, ausgehend von Macht und Politik in normative Erörterungen über Gebotenes und Wünschenswertes einzutreten.

Historisch haben sich Liberalismus wie auch Republikanismus als politische Bewegungen vor allem in den Kämpfen gegen Monarchien herausgebildet. Beiden wird von ihren aktuellen Vertreter*innen in der Rückschau ein unterschiedliches normatives oder legitimationstheoretisches Programm zugeschrieben, sodass sie in der zeitgenössischen Diskussion als zwei klar zu unterscheidende theoriegeschichtliche Strömungen einander gegenübergestellt werden. Während in analytischer Hinsicht versucht wird, die Kernelemente der jeweiligen politischen Traditionen herauszuarbeiten, und deren (angeblich) fundamentale Unterschiedlichkeit betont wird – auf der einen Seite Bürger*innenschaft und -tugenden, Gemeinwohl, auf der anderen Seite Individualismus, Individualrechte und schließlich ein antipolitischer Konstitutionalismus (vgl. Habermas 1996) –, wird in normativer Perspektive diskutiert, welche der beiden politischen Traditionen vorziehenswert ist (vgl. Macpherson 1990; Wootton 2018; Kalyvas/Katznelson 2008). Besonders stark wird der Gegensatz dabei im Hinblick auf das den beiden Strömungen jeweils zurechenbare Freiheitsverständnis und dessen normative Implikationen gedeutet. So vertritt der führende Vertreter eines Neo-Republikanismus Philip Pettit mit viel Verve die These: „No matter which form liberalism takes, it contrasts with republicanism on how to understand freedom, a value to which each approach gives a prominent place“ (Pettit 2012: 9). Die zunehmende Verbreitung des Liberalismus wird in dieser Perspektive als Geschichte von Verdrängung und Marginalisierung des republikanischen Freiheitsverständnisses beschrieben:

„The best sign of [the] independent importance [of republican freedom] is that the set of ideas de-scribed constituted a vivid and salient target of attack for those who espoused a rival way of think-ing about liberty – a way of thinking that eventually gave rise to classical liberalism – in the later eighteenth century. The main figures here were utilitarian thinkers“ (ebd.: 8).1

Mit dem Wiederaufgreifen des republikanischen Verständnisses von Freiheit als „non-domination“ wird in der zeitgenössischen Diskussion der politische Anspruch verbunden, Herrschafts- und Unterdrückungsverhältnisse erkennen, analysieren und abschaffen zu können. Der Begriff erfüllt also eine spezifische Funktion innerhalb der politischen Theorie und Praxis. Diese Einsicht findet sich auch in den vorgeschlagenen Erklärungen, warum der Liberalismus schließlich den Republikanismus (angeblich) verdrängen konnte: „It was more realistic to argue for universal freedom if freedom was something that a wife could enjoy at the hands of a kind husband, a worker under the rule of a tolerant employer – in other words, if it was an ideal that, unlike universal freedom as nondomination, did not require redressing the power imbalances allowed under contemporary family and master-servant law“ (ebd.: 9). Der liberale Verzicht auf eine interne Verbindung von Freiheit und politischer Ordnung ist, so die These Pettits, zugleich der Grund für dessen Erfolg und für dessen Versagen als Herrschaftskritik.

Am Beispiel von John Stuart Mill – der bekanntermaßen auch einer der exponiertesten Vertreter des utilitaristischen Liberalismus war – wird der folgende Abschnitt zeigen, wie sehr diese Diagnose fehlgeht. Durch eine Diskussion vor allem von Mills Schriften zur Geschlechterunterdrückung zeichnen wir nach, wie liberale Autor*innen im 19. Jahrhundert in der „Erfindung“ des Liberalismus tatsächlich Problemstellungen des historisch früheren Republikanismus aufgreifen – besonders prominent die Fragen des jeweiligen Verständnisses und Zusammenhangs von Freiheit/Unfreiheit und Herrschaft sowie der möglichen Ursachen für Unfreiheit. Dabei wird jedoch deutlich, dass sie unter dem Eindruck der geänderten gesellschaftlich-politischen Verhältnisse sowie der neuen Perspektiven die früheren Ansätze korrigieren und weiterentwickeln.

Im nächsten Schritt betrachten wir die Transformation des Liberalismus in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Über den Ansatz von Ronald Dworkin wird exemplarisch rekonstruiert, wie dieser die frühere republikanisch-liberale Vorgehensweise problematisiert und darüber den normativen Grundlagen eine wesentlich größere Rolle zuweist. Dabei wird in dieser Neubestimmung des Liberalismus deutlich, dass und wie die Verschiebung zu Gunsten der normativen Grundlagen eine wesentliche Veränderung derselben, nämlich den Übergang von einem Freiheits- zu einem Gleichheitsfokus nach sich zieht – was wiederum wichtige Folgen für die gesellschaftlichen und politischen Phänomene und Konfliktlagen hat, die problematisiert werden (können).

Die neueren republikanischen Kritiken am Liberalismus richten sich vor allem auf die liberalen Ansätze, wie sie am Ende des 20. Jahrhunderts entwickelt wurden. Der dritte Abschnitt dieses Artikels konzentriert sich daher auf die neo-republikanische Kritik und deren Ziel, normative Grundlagen und Herrschaftskritik wieder enger miteinander zu verbinden. Im Gegensatz zur Selbstwahrnehmung kehrt dieses Modell aber in seiner Theoriestruktur nicht zum früheren Republikanismus zurück. Es bietet vielmehr eine Korrektur des jüngeren Liberalismus, das heißt, es verbleibt in dessen Theoriestruktur und nimmt lediglich Veränderungen in den normativen Grundlagen vor, die politischen Institutionen und Relationen größere Bedeutung zuweisen.

Abschließend wird gefragt, ob der politischere Normativismus des jüngeren Republikanismus tatsächlich dem eigenen Anspruch gerecht wird, die politische Theorie wieder stärker herrschaftskritisch auszurichten. Es wird argumentiert, dass es sich lohnt, die ältere Theoriestruktur aufzunehmen, die sich sowohl im Republikanismus wie auch im frühen Liberalismus findet und von minimalen normativen Überlegungen ausgehend mögliche Herrschafts- oder Beherrschungsphänomene und -formen diskutiert. Gegen die Diskussion der normativen Vorzugswürdigkeit eines der beiden Ansätze sub specie aeternitatis und die Suche nach einer politischen Ordnung, die transhistorisch Geltung beanspruchen und unabhängig von jeweilig gegebenen gesellschaftlichen Umständen rational begründet werden kann, werden die Unterschiede zwischen Liberalismus und Republikanismus so vor allem zu Indikatoren der historischen Dimension einer jeden Herrschaftskritik. Sie verweisen auf die Notwendigkeit, die Dialektik von Freiheit und Freiheitseinschränkung zwischen Politik und Gesellschaft ernst zu nehmen. Die Herausbildung des Liberalismus ab dem 18. Jahrhundert ist somit nicht als eine Abgrenzungsbewegung zum Republikanismus zu verstehen, sondern vielmehr als Versuch, zentrale Motive dieser früheren Strömung in Bezug auf die sich rapide ändernden gesellschaftlichen Verhältnisse weiterzuentwickeln und somit diesen anzupassen.2

 

1 Der Liberalismus John Stuart Mills

Wie in der Einleitung gesehen wird vom Neo-Republikanismus vor allem dem utilitaristischen Liberalismus ein Verständnis individueller Freiheit zugeschrieben, wonach dieses sich in einem klaren Bruch zur republikanischen Auffassung befindet und jenes schließlich verdrängt.3 Dieses Freiheitsverständnis wird insbesondere mit J. S. Mill verbunden, der der Freiheit einen prominenten Platz im utilitaristischen Theoriegebäude zuweist. Freiheit, so wird dabei weithin angenommen, besteht für Mill ausschließlich, wie er in On Liberty schreibt, „in doing what one desires“ (Mill 1991a: 107). Zeitgenössische Liberale wie auch (Neo-)Republikaner sehen Mill somit als Vertreter eines individualistischen Verständnisses von Freiheit, demzufolge die Erfüllung der Wünsche des betroffenen Individuums das freiheitstheoretisch entscheidende Kriterium ist. Freiheit würde nicht mehr, wie in der republikanischen Tradition, als Status-Begriff verstanden, der auf die Beschaffenheit der Beziehungen referiert, die die (politische) Kommunität bilden. Insgesamt wäre bei Mill Freiheit ohne einen internen Bezug auf Herrschaftsverhältnisse angelegt und würde damit auch die These des Liberalismus des 20. Jahrhunderts vorwegnehmen, zwischen der Form der politischen Ordnung und ihrer Freiheitlichkeit bestünde lediglich ein empirischer Zusammenhang.4 Tatsächlich ist es so, dass wenn Freiheit einzig in Bezug auf die Verwirklichung von Wünschen bestimmt wird, die Umstände und Bedingungen, unter denen es zu dieser Verwirklichung kommt, aus dem Blick geraten.5

Bezieht man jedoch Mills Schriften (und auch dessen politisches Wirken selbst) jenseits der schmalen Populärschrift On Liberty ein, so wird rasch deutlich, dass Mill ein vielschichtigeres Freiheitsverständnis vertritt, mit dem er direkt an die republikanische Tradition anknüpft. Wie diese geht er davon aus, dass Herrschaftsverhältnisse nicht einzig anhand der Frage erschlossen werden können, ob Akteur*innen anderen Hindernisse in den Weg legen oder nicht. Dabei benutzt er die republikanische Tradition nicht einfach als Blaupause, sondern rekonstruiert die Unfreiheitlichkeit sozio-politischer Verhältnisse im Lichte der drängenden Fragen seiner Zeit – Demokratie (Mill 1991b), soziale Verelendung (Mill 1967), Geschlechterverhältnisse (Mill 1991c) sowie allgemein gesellschaftliche Repression (Mill 1991a) –, was neue Einblicke in das Wesen von Herrschaft erlaubt. Dies lässt sich besonders gut anhand der Schrift The Subjection of Women erkennen, in der Mill nicht einfach, wie oft angenommen, die These einer „sexual equality“ (Brink 2013: 260 ff.) vertritt und für deren Durchsetzung streitet, sondern vielmehr Herrschaft minutiös rekonstruiert. Worin Herrschaft besteht und wie sich diese stabilisiert, ist dabei das zentrale Erkenntnisinteresse von Mill. Das Freiheitsverständnis, das sich aus dieser Rekonstruktion gewissermaßen ex negativo kondensieren lässt, steht dabei zweifelsohne dem republikanischen Verständnis wesentlich näher, als dem, was heute als vermeintlich liberale Freiheitskonzeption diskutiert wird. Mills Überlegungen in The Subjection of Women unterscheidet jedoch von der traditionellen republikanischen Herangehensweise, die vor allem auf das Verhältnis zwischen Freiheit und politischer Herrschaft ausgerichtet war, dass er mittels des Freiheitsbegriffs einen Typ sozialer Herrschaft analysiert. Mills Liberalismus lässt sich in diesem Sinn als Ausweitung der Perspektive republikanischer Herrschaftskritik auf soziale, in diesem Fall Geschlechter-Verhältnisse verstehen. Dabei zeigt er anhand der Art und Weise der sozialen Beziehungen, in denen Frauen im 19. Jahrhundert stehen, dass weder ein Freiheitsverständnis, das zentral mit der Kategorie der (ausdrücklichen oder impliziten) Freiwilligkeit operiert, noch eines, das einzig die Wunscherfüllung zum entscheidenden Maßstab nimmt, die Form der Herrschaft erschließen kann, der sich Frauen ausgeliefert sehen. Der Heiratsvertrag wird von ihm als Institution umfassender Herrschaft analysiert, die republikanische Kritik an der Idee „freiwilliger Sklaverei“ aufgegriffen und in einer verschärften Form auf die Höhe der Zeit gebracht. Während der historische Republikanismus als Antonym von Freiheit die Situation des Sklaven heranzieht, analysiert Mill, in welcher Weise die Unfreiheit der Frau sogar noch umfassender ist, unter anderem da sie durch die Ehe sexualisierter Verfügungsgewalt ausgeliefert ist.6 Durch den Fokus auf Geschlechterverhältnisse erweitert Mill die republikanische Freiheitsperspektive und Herrschaftskritik und präzisiert diese, indem er betont, dass nicht der faktische Gebrauch der den (Ehe-)Männern gegebenen Macht das freiheitsrelevante Kriterium ist, sondern das bloße Bestehen einer solchen Gewalt (vgl. Mill 1991c: 506). Im Wissen um den Einfluss von (patriarchaler) Bildung und Erziehung und mit großem Feingefühl für die spezifische Situation von Frauen, deren Handlungsmöglichkeiten und Bewältigungsstrategien entwirft Mill zudem die Grundzüge einer Psychologie der Herrschaft, die ihm dazu dient, die (relative) Stabilität der Geschlechterunter-drückung erklären zu können (vgl. Mill 1991c: 482).

Mills Freiheitsverständnis, so lässt sich aus dem Ausgeführten erkennen, kann nicht auf die Formel „liberty consists in doing what one desires“ reduziert werden. Dies bedeutet nicht, dass die Frustration von Wünschen für Mill keine Rolle spielen würde. Um die These zu widerlegen, die Unterwerfung der Frauen sei kein Ergebnis von Gewaltausübung, sondern stelle vielmehr eine stillschweigend freiwillige, das heißt letztlich erwünschte Unterordnung dar, verweist Mill erstens darauf, dass viele Frauen ausdrücklich nicht wünschen, Männern unterworfen zu sein. Zweitens betont er sowohl, dass Menschen in Unterdrückungsverhältnissen durch diese in ihrer Wunschstruktur geformt werden, als auch, dass Menschen ihre Wünsche strategisch oder ‚unbewusst‘ den durch die Unterdrückungsverhältnisse vorgegebenen Optionen anpassen. Mill unternimmt es an diesen Stellen auf die faktische Konfliktträchtigkeit solcher Herrschaftsverhältnisse hinzuweisen, um den Nimbus ihrer vermeintlichen Harmonie zu zerstören. Zudem will er aber auch erklären, warum sich diese Verhältnisse nicht einzig und permanent in jedem Einzelfall durch die Ausübung von Gewalt aufrechterhalten lassen. Schließlich formuliert er noch eine Antwort auf die Frage, warum es in den (meisten) konkreten Konflikten nicht (oder zumindest nicht unmittelbar) um die Herrschaftsverhältnisse als solche geht, sondern ‚nur‘, um die jeweilige Verhinderung bestimmter Wünsche und Anliegen: „It must be remembered, also“, so Mill, „that no enslaved class ever asked for complete liberty at once. […] It is a political law of nature that those who are under any power of ancient origin never begin by complaining of the power itself, but only of its oppressive exercise“ (Mill 1991c: 485).

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* Andreas Niederberger, Universität Duisburg-Essen, Kontakt: andreas.niederberger@uni-due.de / Philipp Schink, Universität Bayreuth, Kontakt: p.schink@gmx.de
1 Dagegen vgl. jedoch Schofield 2006; Halévy 1928.
2 Ähnlich: „Liberalism is not external to the history of republicanism. Rather […], liberalism […] was born from the spirit of republicanism, from attempts to adapt republicanism to the political, economic, and so-cial revolutions of the eighteenth century and […] the nineteenth“ (Kalyvas / Katznelson 2008: 4).
3 Vgl. zu ersterem Riley 1998, zu letzterem Pettit 1997. Für eine „neo-republikanische“ Interpretation von Mill, die der hier vorgestellten ähnelt, vgl. Lovett 2010.
4 Dieser Gedanke wird bündig von Isaiah Berlin formuliert, wenn er schreibt: „Just as a democracy may, in fact, deprive the individual citizen of a great many liberties which he might have in some other form of society, so it is perfectly conceivable that a liberal-minded despot would allow his subjects a large meas-ure of […] freedom“ (2002: 176).
5 Dies wird auch unmittelbar ersichtlich, wenn man sich die gesamte Passage, aus der die oben stehende Freiheitsdefinition von Mill entnommen wurde, vor Augen führt: „If either a public officer or any one else saw a person attempting to cross a bridge which had been ascertained to be unsafe, and there were no time to warn him of his danger, they might seize him and turn him back, without any real infringement of his liberty; for liberty consists in doing what one desires, and he does not desire to fall into the river“ (Mill 1991a: 106 f.).
6 „I am far from pretending that wives are in general no better treated than slaves; but no slave is a slave to the same lengths, and in so full a sense of the word, as a wife is. […] [H]owever brutal a tyrant [a wife] may unfortunately be chained to […] he can claim from her and enforce the lowest degradation of a human being, that of being made the instrument of an animal function contrary to her inclinations“ (Mill 1991c: 504).

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