Politische Teilhabe und Selbstorganisierung von Sexarbeitenden

GENDER – Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft 1-2022: Gegen das Gefühl der Ohnmacht – politische Selbstorganisierung von Sexarbeitenden im Kontext des Prostituiertenschutzgesetzes

Gegen das Gefühl der Ohnmacht – politische Selbstorganisierung von Sexarbeitenden im Kontext des Prostituiertenschutzgesetzes

Joana Lilli Hofstetter

GENDER – Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Heft 1-2022, S. 26-40.

 

Zusammenfassung

Im Kontext der Pläne zum Prostituierten­schutzgesetz (ProstSchG) organisierten sich Sexarbeitende in Deutschland ab 2013 kol­lektiv, um kontrollierende und repressi­ve Maßnahmen abzuwehren. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung dieser politischen Selbstorganisierung bis zur Verabschiedung des ProstSchG in 2016 nach. Basierend auf einer zweijährigen enthnografischen For­schung mit politisch aktiven Sexarbeitenden stelle ich dar, wie sich Sexarbeitende im Feld der Prostitutionspolitik positionierten, in wel­chem Verhältnis andere politische Akteur_in­nen zu ihnen standen und welche Ambiva­lenzen und Konfliktlinien sich bildeten. Sexar­beitende scheiterten schließlich in ihrem Ziel, das ProstSchG zu verhindern. Mit dessen Ver­abschiedung trat zwar eine Ernüchterung, je­doch auch eine Diversifizierung der Selbstor­ganisierung ein. Sexarbeitende waren daher erfolgreich darin, eine anhaltende Bewegung aufzubauen, die seither etablierte Akteurin in der sich weiter transformierenden deutschen Prostitutionspolitik ist.

Schlüsselwörter
Sexarbeit, Aktivismus, Prostituiertenschutz­gesetz, Bündnispolitiken, Soziale Bewegun­gen, Deutschland

 

Against the feeling of powerlessness – The political self-organization of sex workers in the context of Germany’s Prostitutes Protec­tion Act

Summary

Whilst plans were being drawn up for a Prostitutes Protection Act (Prostituiertenschutzge­setz, ProstSchG), sex workers in Germany be­gan organizing collectively in 2013 to prevent the introduction of controlling and repressive measures. The article traces the development of this self-organization up to 2016 when the Prostitutes Protection Act was enacted. Based on two years of ethnographic research involving politically active sex workers, I show how sex workers positioned themselves within the context of prostitution policy, how other political actors related to them, and what am bivalences and conflict lines emerged. Sex workers ultimately failed to achieve their goal of preventing the introduction of the Prostitutes Protection Act. Its enactment led to their disillusionment as well as to the diversification of their self-organization. Sex workers were therefore successful in building a sustained movement that has since become an established actor in regard to prostitution policy in Germany, which continues its process of transformation.

Keywords
sex work, activism, Prostitutes Protection Act, political alliances, social movements, Germany

 

1 Einleitung

Politische Teilhabe und Selbstorganisierung sind für Sexarbeitende generell mit beson­deren Hindernissen verbunden. Diese sind neben Stigma, Mehrfachmarginalisierung oder Kriminalisierung auch fehlende Ressourcen, Gruppenidentitäten oder Bündnis­partner_innen (Gall 2010; Majic 2014). In Deutschland organisierten sich Sexarbei­tende im Kontext des von CDU/CSU und SPD geplanten Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) ab 2013 kollektiv. In den vorgesehenen Kontrollen und Arbeitseinschrän­kungen sahen sie eine Verletzung ihrer Grundrechte, Bedrohung ihrer Lebensgrundlagen sowie Stigmatisierung und Diskriminierung. Sexarbeitende fanden sich jedoch in den politischen Prozessen nicht vertreten und ihre Arbeits- und Lebensrealitäten in öffentlichen Diskursen um Prostitution1 verzerrt. Bisher nur vereinzelt öffentlich auftre­tende Aktivist_innen gründeten daher 2013 den Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD), um das ProstSchG zu verhindern. Damit wollten sie auch die politischen Errungenschaften der vormaligen Hurenbewegung verteidigen, die das seit 2002 geltende Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) erkämpft hatte (Heying 2019).

In diesem Beitrag beschreibe ich diese außergewöhnliche politische Selbstorgani­sierung, die in einem schwierigen sozialen und politischen Kontext stattfand. Hierzu zeichne ich ihre Entwicklung von der Gründung des BesD 2013 bis zur Verabschiedung des ProstSchG 2016 und dessen unmittelbaren Auswirkungen nach. Ich untersuche, wie sich Sexarbeitende in einem sich wandelnden Feld der Prostitutionspolitik positionier­ten, in welchem Verhältnis sie zu anderen politischen Akteur_innen standen und welche Ambivalenzen und Konfliktlinien sich bildeten.

Sexarbeitende als politische Akteur_innen sind in den deutschsprachigen Sozial- und Politikwissenschaften noch wenig beachtet. Bisher liegen nur eine historische Ar­beit zur Hurenbewegung von Mareen Heying (2019) sowie eine Beschreibung der Ver­bandstätigkeiten des BesD durch Nadine Gloss (2020) vor. Diesen Forschungsstand er­weitere ich um wichtige Perspektiven, indem ich das Feld aus Sicht der an der jüngsten Selbstorganisierung beteiligten Aktivist_innen rekonstruiere. Für diese Aktivist_innen stellte die Verabschiedung des ProstSchG 2016 ein Scheitern dar und löste Ernüchte­rung aus, jedoch lässt sich auch eine anschließende Diversifizierung der Selbstorgani­sierung beobachten. Sexarbeitende waren daher erfolgreich darin, eine anhaltende Be­wegung aufzubauen, die seither etablierte Akteurin in der sich weiter transformierenden deutschen Prostitutionspolitik ist.

Im Folgenden setze ich nach Erläuterungen zur Datengrundlage (2) die politische Selbstorganisierung Sexarbeitender ins Verhältnis zur politischen Regulierung der Sex­arbeit (3). Ich stelle dar, wie sich zwischen ProstG (3.1) und den Plänen zum ProstSchG (3.2) Problemdefinitionen und politische Akteur_innen wandelten und wie sich hier­bei das Wiederaufkommen der Selbstorganisierung Sexarbeitender (3.3) gestaltete. Anschließend analysiere ich mögliche Bündnispolitiken (4) und zeige auf, dass sich andere politische Akteur_innen antagonistisch (4.1), ambivalent (4.2) oder begrenzt unterstützend (4.3) zu Sexarbeitenden verhielten. Anschließend thematisiere ich die Ernüchterung und Diversifizierung der Selbstorganisierung in unmittelbarer Folge des ProstSchG (5). Ich beende den Beitrag mit einem Fazit und Ausblick (6).

2 Datengrundlage

Dem Beitrag liegt eine ethnografische Forschung zugrunde, die ich von September 2018 bis Oktober 2020 mit politisch aktiven Sexarbeitenden und anderen sich soli­darisch organisierenden Aktivist_innen in Deutschland durchgeführt habe. Von 41 narrativen Interviews habe ich 30 mit Sexarbeitenden geführt. Die Kontaktaufnah­me erfolgte über Sexarbeitskollektive, Fachberatungsstellen für Sexarbeitende, po­litische Veranstaltungen und Snowball Sampling. Durch gezieltes Sampling wurden unterrepräsentierte Demografien eingebunden. Ergänzt wurden die Interviews durch Dokumente (z. B. öffentliche Stellungnahmen) sowie durch Feldtagebücher, die ich während teilnehmender Beobachtung erstellt habe. Durch Elemente der partizipati­ven Aktionsforschung wurden Sexarbeitende in den Forschungsprozess eingebunden (van der Meulen 2011), die Auswertung durch konstruktivistische Grounded Theory (Charmaz 2006) stellt ihre Perspektiven zudem in dessen Fokus. Aufgrund von Stigma und den sozialen Folgen eines Outings für einige Aktivist_innen wurden allen Inter­viewten Pseudonyme zugeordnet und auf mehrfache beschreibende Charakteristika verzichtet. Das Sample umfasst Sexarbeitende mit diversen Politisierungsgeschichten und Sprechpositionen, die etwa durch Klasse, Geschlecht, Migrationsstatus, Behinde­rung, Sexualität oder Alter geprägt sind. Der qualitative Forschungszugang erhebt kei­nen Anspruch auf Repräsentativität, zumal fehlende Statistiken zur Grundgesamtheit von Sexarbeitenden in Deutschland Rückschlüsse auf diese verunmöglichen. Weithin anerkannt ist überdies, dass Sexarbeitende in Deutschland mehrheitlich weiblich und migrantisch sind (TAMPEP 2009).

Im vorliegenden Beitrag zitiere ich aus zwei Interviews mit Sozialarbeiterinnen des Bündnisses der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufaS) so­wie aus sieben Interviews mit Sexarbeiterinnen, die sich im Zuge des ProstSchG politi­sierten und organisierten. Alexandra, Lara, Melanie, Nicky, Maya, Simone und Christin sind cisgeschlechtliche Frauen mit deutscher Staatsbürger_innenschaft und selbststän­diger Arbeitstätigkeit in Bordellen, BDSM- und Tantrastudios und im Escort. Diese Sexarbeiterinnen verfügen damit über Ressourcen (z. B. Sprachkenntnisse, Zugang zu Rechten, Selbstbestimmungsgrad über Arbeitsbedingungen), die nicht von allen Sex­arbeitenden in gleichem Maße geteilt werden. Obwohl ein verbreitetes Phänomen in sozialen Bewegungen, ist die soziale Position von Aktivist_innen zentraler Gegenstand prostitutionspolitischer Auseinandersetzungen.

3 Politische Regulierung der Sexarbeit

Die politische Selbstorganisierung von Sexarbeitenden entwickelt sich stets in Relation zur gesetzlichen Regulierung, zu sozialen Rahmenbedingungen sowie zu anderen Ak­teur_innen im Feld der Prostitutionspolitik. Zu Beginn der deutschen Hurenbewegung in den 1980er-Jahren war Prostitution in Deutschland zwar legal, aber ordnungsrecht­lich beschränkt, und Prostituierte unterlagen medizinischer Kontrolle. Da Prostitution als ‚sittenwidrig‘ galt, waren auf sie bezogene Rechtsgeschäfte nichtig. Hieraus resul­tierte für Prostituierte neben Stigmatisierung und Diskriminierung auch Rechtlosigkeit. Sie konnten sich weder sozialversichern noch finanzielle Ansprüche gegenüber Kunden oder Bordellbetreibenden durchsetzen (Euchner 2015).

Hiergegen organisierten sich Prostituierte in der Hurenbewegung, die durch die Zu­sammenarbeit mit Sozialarbeitenden und der Partei Bündnis 90/Die Grünen Reform­prozesse anstoßen und beeinflussen konnte (Heying 2019). In einer Zeit allgemeiner sexueller Liberalisierung dominierte in politischen Debatten das „Bild einer mündig und verantwortungsbewusst handelnden Sexarbeiterin […], welche durch klare rechtli­che Rahmenbedingungen gestärkt werden sollte“ (Euchner 2015: 2).

3.1 Prostitutionsgesetz (ProstG)

Die Regierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen führte schließlich 2002 das Prostitutionsgesetz (ProstG) ein. Es schaffte die Sittenwidrigkeit ab und ermöglichte Sex­arbeitenden den Zugang zur gesetzlichen Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung. Außerdem konnten sie ihr Recht auf Bezahlung einklagen. Die gewerbsmäßige Ver­mittlung der Prostitution wurde entkriminalisiert, um indirekt eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erzielen. Die deutsche Regulierung wurde somit eine der li­beralsten Europas (Euchner 2015). Nach 2002 klang die Hurenbewegung ab und ihre Selbstorganisationen institutionalisierten sich in Form von staatlich finanzierten Bera­tungsstellen (Heying 2019).

Das ProstG sollte die soziale und rechtliche Position der Sexarbeitenden ebenso verbessern wie ihre sexuelle Selbstbestimmung und ihre Arbeitsbedingungen. Zudem sollte Kriminalität in der Sexindustrie durch die Anerkennung zurückgedrängt wer­den. Für diese Veränderungen legte das ProstG zwar den Grundstein, konnte sie als „kleines Artikelgesetz auf Bundesebene“ (Czarnecki et al. 2014: 25) aber nicht her­beiführen, da es schlicht rechtliche Hürden abbaute und Prostitution nicht proaktiv regulierte. Die nach fünf Jahren erstellte Evaluation fand daher kaum Effekte: Nur wenige Sexarbeitende waren in der von Selbstständigkeit geprägten Sexindustrie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen. Damit konnten auch keine Arbeitsschutzbestimmungen in Betrieben durchgesetzt werden und frei­willige bauliche Investitionen seitens der Betreibenden liefen nur zögerlich an. In der Straßen-, Gelegenheits- oder Beschaffungssexarbeit konnte dieser Hebel ohnehin nicht greifen. Zudem hatten Sexarbeitende nur vereinzelt von der Möglichkeit zivilrechtlicher Klagen Gebrauch gemacht, da hiermit auch ein Anonymitätsverlust einherging. Die nach wie vor geltenden Sperrbezirksverordnungen verursachten weiterhin die räumli­che Abtrennung, Konzentration und Stigmatisierung der Sexarbeit sowie schlechte Ar­beitsbedingungen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2007).

Ideologische Auseinandersetzungen um Prostitution wurden durch das ProstG ebenso wenig befriedet und CDU-regierte Länder verweigerten die Umsetzung auf­grund moralischer Position (Pates 2012). Ohne Anpassungen im lokalen Gewerbe-, Gaststätten- und Baurecht kam es zur Beibehaltung etablierter administrativer Prakti­ken und zu einem Flickenteppich in der Umsetzung. Die Evaluation empfahl daher die Entwicklung eines „verbindlichen rechtlichen Rahmens auf allen föderalen Ebenen, um Rechtssicherheit für Sexarbeitende zu schaffen“ (Bundesministerium für Familie, Seni­oren, Frauen und Jugend 2007: 27).

3.2 Pläne zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Zeitgleich zur Kritik am ProstG wandelten sich Problemdefinitionen und Akteur_in­nenkonstellationen in der Prostitutionspolitik. Die sichtbare Diversifizierung der deut­schen Sexindustrie, die diskursive Vermischung von Prostitution mit Menschenhandel, die insbesondere im Zuge der 2006 in Deutschland ausgetragenen Männerfußball-WM materialisierte, sowie die Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten ab 2011 lösten in Deutschland moralische Paniken um Sex und Migra­tion aus (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2007; Czarnecki et al. 2014; Künkel 2007). Zunehmend in der Straßensexarbeit sichtbare Migrantinnen aus Bulgarien und Rumänien wurden im öffentlichen Diskurs kollektiv als „Armuts-“ und „Elendsprostituierte“ gebrandmarkt, die unter dem Zwang ökonomischer Umstände oder Profiteure stünden. Damit manifestierten sich zentrale vergeschlechtlichte und ras­sifizierte Stereotype des Prostitutionsdiskurses: einerseits die osteuropäische Migrantin als handlungsunfähiges und schutzbedürftiges Opfer, andererseits der migrantische Zu­hälter und Menschenhändler sowie der deutsche Kunde als Täter. Deutschland wurde zum Paradebeispiel für das scheinbare Scheitern liberaler Gesetzgebung erklärt und als ‚Bordell Europas‘ tituliert (vgl. Osborne 2013). Gleichzeitig setzten sich Prostitutions­gegner_innen verstärkt für die Abschaffung der Prostitution ein. Sie agierten dabei so­wohl aus einem differenzfeministischen Verständnis von Prostitution als Gewalt gegen Frauen, Verletzung der Menschenwürde und Gleichstellungshindernis als auch aus kon­servativ christlicher Perspektive. In ihrer Befürwortung der erstmals 1999 in Schweden etablierten Kriminalisierung von Prostitutionskund_innen fanden sie Zuspruch vom Europäischen Parlament (Europäisches Parlament 2014; Grenz 2014).

Die aus diesem politischen Handlungsdruck entstandenen Reformbestrebungen kon­kretisierten sich schließlich 2013 unter der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD in den Plänen zum ProstSchG. Dieses sollte insbesondere vulnerablen Sexarbeitenden Schutz durch die Erweiterung staatlicher Kontrollmöglichkeiten in der Sexindustrie leis­ten. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehörten eine Anmelde- und gesundheitliche Be­ratungspflicht für Sexarbeitende, die Kontaktpunkte zur Aufdeckung von Zwangsverhält­nissen bieten sollte. Außerdem sollte die Benutzung von Kondomen und das Mitführen einer Meldebescheinigung für Prostituierte verpflichtend werden. Für Prostitutionsstätten, zu denen nun bereits gemeinsame Arbeitsorte ab zwei Personen zählten, bräuchte es eine an Mindeststandards gebundene gewerbliche Erlaubnispflicht. Die Defizite des ProstG blieben damit unadressiert: Weder wurde Rechtssicherheit auf lokaler Ebene geschaffen noch die in der Praxis an Stigma scheiternde Inanspruchnahme sozialer und rechtlicher Absicherung verbessert oder besondere Unterstützungsangebote für vulnerable Sexarbei­tende geschaffen. An der Kriminalisierung durch Sperrbezirke wurde festgehalten.

Expert_innen diverser Fachbereiche übten Kritik an den geplanten Maßnahmen, da­runter auch bufaS, der Deutsche Juristinnenbund, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, die Deutsche Aidshilfe, der Deutsche Frauenrat, Gesundheits­ämter und Ärzt_innen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Deutsche STI-Gesell­schaft sowie die Diakonie Deutschland und diverse Wissenschaftler_innen.2 Sie warnten, dass das ProstSchG statt Schutz vielmehr die Eindämmung der Sexarbeit bewirken würde, zu Illegalisierung und erhöhter Vulnerabilität von Sexarbeitenden führe und de­ren Grund- und Persönlichkeitsrechte verletze. Das ProstSchG sei ein unzufrieden stel­lendes Ergebnis eines politischen Kompromisses (Wersig 2017). Dies spiegelt zentrale Kritikpunkte Sexarbeitender wider, die sich im Zuge des geplanten ProstSchG erneut kollektiv organisierten.

1 Ich verwende „Sexarbeit“ als Oberbegriff für jegliche „konsensuelle sexuelle oder sexualisierte Dienstleistung zwischen volljährigen Geschäftspartner_innen gegen Entgelt oder andere materielle Güter“ (Küppers 2016: o. S.). „Prostitution“ nutze ich für historische Kontexte, Gesetze, mediale Diskurse oder die Ablehnung der Sexarbeit.
2 Für eine Auflistung einzelner Stellungnahmen siehe https://www.stiftung-gssg.org/themen-pro-jekte/sexarbeit/standpunkte/?cli_action=1636021370.563 [Zugriff: 04.11.2021].

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