Gegen das Gefühl der Ohnmacht – politische Selbstorganisierung von Sexarbeitenden im Kontext des Prostituiertenschutzgesetzes
Joana Lilli Hofstetter
GENDER – Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, Heft 1-2022, S. 26-40.
Zusammenfassung
Im Kontext der Pläne zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) organisierten sich Sexarbeitende in Deutschland ab 2013 kollektiv, um kontrollierende und repressive Maßnahmen abzuwehren. Der Beitrag zeichnet die Entwicklung dieser politischen Selbstorganisierung bis zur Verabschiedung des ProstSchG in 2016 nach. Basierend auf einer zweijährigen enthnografischen Forschung mit politisch aktiven Sexarbeitenden stelle ich dar, wie sich Sexarbeitende im Feld der Prostitutionspolitik positionierten, in welchem Verhältnis andere politische Akteur_innen zu ihnen standen und welche Ambivalenzen und Konfliktlinien sich bildeten. Sexarbeitende scheiterten schließlich in ihrem Ziel, das ProstSchG zu verhindern. Mit dessen Verabschiedung trat zwar eine Ernüchterung, jedoch auch eine Diversifizierung der Selbstorganisierung ein. Sexarbeitende waren daher erfolgreich darin, eine anhaltende Bewegung aufzubauen, die seither etablierte Akteurin in der sich weiter transformierenden deutschen Prostitutionspolitik ist.
Schlüsselwörter
Sexarbeit, Aktivismus, Prostituiertenschutzgesetz, Bündnispolitiken, Soziale Bewegungen, Deutschland
Against the feeling of powerlessness – The political self-organization of sex workers in the context of Germany’s Prostitutes Protection Act
Summary
Whilst plans were being drawn up for a Prostitutes Protection Act (Prostituiertenschutzgesetz, ProstSchG), sex workers in Germany began organizing collectively in 2013 to prevent the introduction of controlling and repressive measures. The article traces the development of this self-organization up to 2016 when the Prostitutes Protection Act was enacted. Based on two years of ethnographic research involving politically active sex workers, I show how sex workers positioned themselves within the context of prostitution policy, how other political actors related to them, and what am bivalences and conflict lines emerged. Sex workers ultimately failed to achieve their goal of preventing the introduction of the Prostitutes Protection Act. Its enactment led to their disillusionment as well as to the diversification of their self-organization. Sex workers were therefore successful in building a sustained movement that has since become an established actor in regard to prostitution policy in Germany, which continues its process of transformation.
Keywords
sex work, activism, Prostitutes Protection Act, political alliances, social movements, Germany
1 Einleitung
Politische Teilhabe und Selbstorganisierung sind für Sexarbeitende generell mit besonderen Hindernissen verbunden. Diese sind neben Stigma, Mehrfachmarginalisierung oder Kriminalisierung auch fehlende Ressourcen, Gruppenidentitäten oder Bündnispartner_innen (Gall 2010; Majic 2014). In Deutschland organisierten sich Sexarbeitende im Kontext des von CDU/CSU und SPD geplanten Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) ab 2013 kollektiv. In den vorgesehenen Kontrollen und Arbeitseinschränkungen sahen sie eine Verletzung ihrer Grundrechte, Bedrohung ihrer Lebensgrundlagen sowie Stigmatisierung und Diskriminierung. Sexarbeitende fanden sich jedoch in den politischen Prozessen nicht vertreten und ihre Arbeits- und Lebensrealitäten in öffentlichen Diskursen um Prostitution1 verzerrt. Bisher nur vereinzelt öffentlich auftretende Aktivist_innen gründeten daher 2013 den Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD), um das ProstSchG zu verhindern. Damit wollten sie auch die politischen Errungenschaften der vormaligen Hurenbewegung verteidigen, die das seit 2002 geltende Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) erkämpft hatte (Heying 2019).
In diesem Beitrag beschreibe ich diese außergewöhnliche politische Selbstorganisierung, die in einem schwierigen sozialen und politischen Kontext stattfand. Hierzu zeichne ich ihre Entwicklung von der Gründung des BesD 2013 bis zur Verabschiedung des ProstSchG 2016 und dessen unmittelbaren Auswirkungen nach. Ich untersuche, wie sich Sexarbeitende in einem sich wandelnden Feld der Prostitutionspolitik positionierten, in welchem Verhältnis sie zu anderen politischen Akteur_innen standen und welche Ambivalenzen und Konfliktlinien sich bildeten.
Sexarbeitende als politische Akteur_innen sind in den deutschsprachigen Sozial- und Politikwissenschaften noch wenig beachtet. Bisher liegen nur eine historische Arbeit zur Hurenbewegung von Mareen Heying (2019) sowie eine Beschreibung der Verbandstätigkeiten des BesD durch Nadine Gloss (2020) vor. Diesen Forschungsstand erweitere ich um wichtige Perspektiven, indem ich das Feld aus Sicht der an der jüngsten Selbstorganisierung beteiligten Aktivist_innen rekonstruiere. Für diese Aktivist_innen stellte die Verabschiedung des ProstSchG 2016 ein Scheitern dar und löste Ernüchterung aus, jedoch lässt sich auch eine anschließende Diversifizierung der Selbstorganisierung beobachten. Sexarbeitende waren daher erfolgreich darin, eine anhaltende Bewegung aufzubauen, die seither etablierte Akteurin in der sich weiter transformierenden deutschen Prostitutionspolitik ist.
Im Folgenden setze ich nach Erläuterungen zur Datengrundlage (2) die politische Selbstorganisierung Sexarbeitender ins Verhältnis zur politischen Regulierung der Sexarbeit (3). Ich stelle dar, wie sich zwischen ProstG (3.1) und den Plänen zum ProstSchG (3.2) Problemdefinitionen und politische Akteur_innen wandelten und wie sich hierbei das Wiederaufkommen der Selbstorganisierung Sexarbeitender (3.3) gestaltete. Anschließend analysiere ich mögliche Bündnispolitiken (4) und zeige auf, dass sich andere politische Akteur_innen antagonistisch (4.1), ambivalent (4.2) oder begrenzt unterstützend (4.3) zu Sexarbeitenden verhielten. Anschließend thematisiere ich die Ernüchterung und Diversifizierung der Selbstorganisierung in unmittelbarer Folge des ProstSchG (5). Ich beende den Beitrag mit einem Fazit und Ausblick (6).
2 Datengrundlage
Dem Beitrag liegt eine ethnografische Forschung zugrunde, die ich von September 2018 bis Oktober 2020 mit politisch aktiven Sexarbeitenden und anderen sich solidarisch organisierenden Aktivist_innen in Deutschland durchgeführt habe. Von 41 narrativen Interviews habe ich 30 mit Sexarbeitenden geführt. Die Kontaktaufnahme erfolgte über Sexarbeitskollektive, Fachberatungsstellen für Sexarbeitende, politische Veranstaltungen und Snowball Sampling. Durch gezieltes Sampling wurden unterrepräsentierte Demografien eingebunden. Ergänzt wurden die Interviews durch Dokumente (z. B. öffentliche Stellungnahmen) sowie durch Feldtagebücher, die ich während teilnehmender Beobachtung erstellt habe. Durch Elemente der partizipativen Aktionsforschung wurden Sexarbeitende in den Forschungsprozess eingebunden (van der Meulen 2011), die Auswertung durch konstruktivistische Grounded Theory (Charmaz 2006) stellt ihre Perspektiven zudem in dessen Fokus. Aufgrund von Stigma und den sozialen Folgen eines Outings für einige Aktivist_innen wurden allen Interviewten Pseudonyme zugeordnet und auf mehrfache beschreibende Charakteristika verzichtet. Das Sample umfasst Sexarbeitende mit diversen Politisierungsgeschichten und Sprechpositionen, die etwa durch Klasse, Geschlecht, Migrationsstatus, Behinderung, Sexualität oder Alter geprägt sind. Der qualitative Forschungszugang erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität, zumal fehlende Statistiken zur Grundgesamtheit von Sexarbeitenden in Deutschland Rückschlüsse auf diese verunmöglichen. Weithin anerkannt ist überdies, dass Sexarbeitende in Deutschland mehrheitlich weiblich und migrantisch sind (TAMPEP 2009).
Im vorliegenden Beitrag zitiere ich aus zwei Interviews mit Sozialarbeiterinnen des Bündnisses der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufaS) sowie aus sieben Interviews mit Sexarbeiterinnen, die sich im Zuge des ProstSchG politisierten und organisierten. Alexandra, Lara, Melanie, Nicky, Maya, Simone und Christin sind cisgeschlechtliche Frauen mit deutscher Staatsbürger_innenschaft und selbstständiger Arbeitstätigkeit in Bordellen, BDSM- und Tantrastudios und im Escort. Diese Sexarbeiterinnen verfügen damit über Ressourcen (z. B. Sprachkenntnisse, Zugang zu Rechten, Selbstbestimmungsgrad über Arbeitsbedingungen), die nicht von allen Sexarbeitenden in gleichem Maße geteilt werden. Obwohl ein verbreitetes Phänomen in sozialen Bewegungen, ist die soziale Position von Aktivist_innen zentraler Gegenstand prostitutionspolitischer Auseinandersetzungen.
3 Politische Regulierung der Sexarbeit
Die politische Selbstorganisierung von Sexarbeitenden entwickelt sich stets in Relation zur gesetzlichen Regulierung, zu sozialen Rahmenbedingungen sowie zu anderen Akteur_innen im Feld der Prostitutionspolitik. Zu Beginn der deutschen Hurenbewegung in den 1980er-Jahren war Prostitution in Deutschland zwar legal, aber ordnungsrechtlich beschränkt, und Prostituierte unterlagen medizinischer Kontrolle. Da Prostitution als ‚sittenwidrig‘ galt, waren auf sie bezogene Rechtsgeschäfte nichtig. Hieraus resultierte für Prostituierte neben Stigmatisierung und Diskriminierung auch Rechtlosigkeit. Sie konnten sich weder sozialversichern noch finanzielle Ansprüche gegenüber Kunden oder Bordellbetreibenden durchsetzen (Euchner 2015).
Hiergegen organisierten sich Prostituierte in der Hurenbewegung, die durch die Zusammenarbeit mit Sozialarbeitenden und der Partei Bündnis 90/Die Grünen Reformprozesse anstoßen und beeinflussen konnte (Heying 2019). In einer Zeit allgemeiner sexueller Liberalisierung dominierte in politischen Debatten das „Bild einer mündig und verantwortungsbewusst handelnden Sexarbeiterin […], welche durch klare rechtliche Rahmenbedingungen gestärkt werden sollte“ (Euchner 2015: 2).
3.1 Prostitutionsgesetz (ProstG)
Die Regierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen führte schließlich 2002 das Prostitutionsgesetz (ProstG) ein. Es schaffte die Sittenwidrigkeit ab und ermöglichte Sexarbeitenden den Zugang zur gesetzlichen Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung. Außerdem konnten sie ihr Recht auf Bezahlung einklagen. Die gewerbsmäßige Vermittlung der Prostitution wurde entkriminalisiert, um indirekt eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erzielen. Die deutsche Regulierung wurde somit eine der liberalsten Europas (Euchner 2015). Nach 2002 klang die Hurenbewegung ab und ihre Selbstorganisationen institutionalisierten sich in Form von staatlich finanzierten Beratungsstellen (Heying 2019).
Das ProstG sollte die soziale und rechtliche Position der Sexarbeitenden ebenso verbessern wie ihre sexuelle Selbstbestimmung und ihre Arbeitsbedingungen. Zudem sollte Kriminalität in der Sexindustrie durch die Anerkennung zurückgedrängt werden. Für diese Veränderungen legte das ProstG zwar den Grundstein, konnte sie als „kleines Artikelgesetz auf Bundesebene“ (Czarnecki et al. 2014: 25) aber nicht herbeiführen, da es schlicht rechtliche Hürden abbaute und Prostitution nicht proaktiv regulierte. Die nach fünf Jahren erstellte Evaluation fand daher kaum Effekte: Nur wenige Sexarbeitende waren in der von Selbstständigkeit geprägten Sexindustrie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen. Damit konnten auch keine Arbeitsschutzbestimmungen in Betrieben durchgesetzt werden und freiwillige bauliche Investitionen seitens der Betreibenden liefen nur zögerlich an. In der Straßen-, Gelegenheits- oder Beschaffungssexarbeit konnte dieser Hebel ohnehin nicht greifen. Zudem hatten Sexarbeitende nur vereinzelt von der Möglichkeit zivilrechtlicher Klagen Gebrauch gemacht, da hiermit auch ein Anonymitätsverlust einherging. Die nach wie vor geltenden Sperrbezirksverordnungen verursachten weiterhin die räumliche Abtrennung, Konzentration und Stigmatisierung der Sexarbeit sowie schlechte Arbeitsbedingungen (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2007).
Ideologische Auseinandersetzungen um Prostitution wurden durch das ProstG ebenso wenig befriedet und CDU-regierte Länder verweigerten die Umsetzung aufgrund moralischer Position (Pates 2012). Ohne Anpassungen im lokalen Gewerbe-, Gaststätten- und Baurecht kam es zur Beibehaltung etablierter administrativer Praktiken und zu einem Flickenteppich in der Umsetzung. Die Evaluation empfahl daher die Entwicklung eines „verbindlichen rechtlichen Rahmens auf allen föderalen Ebenen, um Rechtssicherheit für Sexarbeitende zu schaffen“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2007: 27).
3.2 Pläne zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Zeitgleich zur Kritik am ProstG wandelten sich Problemdefinitionen und Akteur_innenkonstellationen in der Prostitutionspolitik. Die sichtbare Diversifizierung der deutschen Sexindustrie, die diskursive Vermischung von Prostitution mit Menschenhandel, die insbesondere im Zuge der 2006 in Deutschland ausgetragenen Männerfußball-WM materialisierte, sowie die Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten ab 2011 lösten in Deutschland moralische Paniken um Sex und Migration aus (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2007; Czarnecki et al. 2014; Künkel 2007). Zunehmend in der Straßensexarbeit sichtbare Migrantinnen aus Bulgarien und Rumänien wurden im öffentlichen Diskurs kollektiv als „Armuts-“ und „Elendsprostituierte“ gebrandmarkt, die unter dem Zwang ökonomischer Umstände oder Profiteure stünden. Damit manifestierten sich zentrale vergeschlechtlichte und rassifizierte Stereotype des Prostitutionsdiskurses: einerseits die osteuropäische Migrantin als handlungsunfähiges und schutzbedürftiges Opfer, andererseits der migrantische Zuhälter und Menschenhändler sowie der deutsche Kunde als Täter. Deutschland wurde zum Paradebeispiel für das scheinbare Scheitern liberaler Gesetzgebung erklärt und als ‚Bordell Europas‘ tituliert (vgl. Osborne 2013). Gleichzeitig setzten sich Prostitutionsgegner_innen verstärkt für die Abschaffung der Prostitution ein. Sie agierten dabei sowohl aus einem differenzfeministischen Verständnis von Prostitution als Gewalt gegen Frauen, Verletzung der Menschenwürde und Gleichstellungshindernis als auch aus konservativ christlicher Perspektive. In ihrer Befürwortung der erstmals 1999 in Schweden etablierten Kriminalisierung von Prostitutionskund_innen fanden sie Zuspruch vom Europäischen Parlament (Europäisches Parlament 2014; Grenz 2014).
Die aus diesem politischen Handlungsdruck entstandenen Reformbestrebungen konkretisierten sich schließlich 2013 unter der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD in den Plänen zum ProstSchG. Dieses sollte insbesondere vulnerablen Sexarbeitenden Schutz durch die Erweiterung staatlicher Kontrollmöglichkeiten in der Sexindustrie leisten. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehörten eine Anmelde- und gesundheitliche Beratungspflicht für Sexarbeitende, die Kontaktpunkte zur Aufdeckung von Zwangsverhältnissen bieten sollte. Außerdem sollte die Benutzung von Kondomen und das Mitführen einer Meldebescheinigung für Prostituierte verpflichtend werden. Für Prostitutionsstätten, zu denen nun bereits gemeinsame Arbeitsorte ab zwei Personen zählten, bräuchte es eine an Mindeststandards gebundene gewerbliche Erlaubnispflicht. Die Defizite des ProstG blieben damit unadressiert: Weder wurde Rechtssicherheit auf lokaler Ebene geschaffen noch die in der Praxis an Stigma scheiternde Inanspruchnahme sozialer und rechtlicher Absicherung verbessert oder besondere Unterstützungsangebote für vulnerable Sexarbeitende geschaffen. An der Kriminalisierung durch Sperrbezirke wurde festgehalten.
Expert_innen diverser Fachbereiche übten Kritik an den geplanten Maßnahmen, darunter auch bufaS, der Deutsche Juristinnenbund, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, die Deutsche Aidshilfe, der Deutsche Frauenrat, Gesundheitsämter und Ärzt_innen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Deutsche STI-Gesellschaft sowie die Diakonie Deutschland und diverse Wissenschaftler_innen.2 Sie warnten, dass das ProstSchG statt Schutz vielmehr die Eindämmung der Sexarbeit bewirken würde, zu Illegalisierung und erhöhter Vulnerabilität von Sexarbeitenden führe und deren Grund- und Persönlichkeitsrechte verletze. Das ProstSchG sei ein unzufrieden stellendes Ergebnis eines politischen Kompromisses (Wersig 2017). Dies spiegelt zentrale Kritikpunkte Sexarbeitender wider, die sich im Zuge des geplanten ProstSchG erneut kollektiv organisierten.
1 Ich verwende „Sexarbeit“ als Oberbegriff für jegliche „konsensuelle sexuelle oder sexualisierte Dienstleistung zwischen volljährigen Geschäftspartner_innen gegen Entgelt oder andere materielle Güter“ (Küppers 2016: o. S.). „Prostitution“ nutze ich für historische Kontexte, Gesetze, mediale Diskurse oder die Ablehnung der Sexarbeit.
2 Für eine Auflistung einzelner Stellungnahmen siehe https://www.stiftung-gssg.org/themen-pro-jekte/sexarbeit/standpunkte/?cli_action=1636021370.563 [Zugriff: 04.11.2021].
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