Sexualisierte Gewalt in der autonomen Szene der 1980er-Jahre

FZG – Freiburger Zeitschrift für GeschlechterStudien 2024: Spärliche Solidaritäten – Erfahrungen autonomer Aushandlungen sexualisierter Gewalt in den 1980er-Jahren

Spärliche Solidaritäten – Erfahrungen autonomer Aushandlungen sexualisierter Gewalt in den 1980er-Jahren

Nina Fraeser

FZG – Freiburger Zeitschrift für GeschlechterStudien, Heft 2024, S. 29-46.

 

Zusammenfassung: Der Artikel greift in Vergessenheit geratene Suchbewegungen im Umgang mit sexualisierter Gewalt innerhalb der westdeutschen autonomen Bewegung der späten 1980er-Jahre auf, um diese im Kontext aktueller feministisch-abolitionistischer Perspektiven zu diskutieren. Geprägt durch feministische Politiken, der radikalen Ablehnung von Staatlichkeit, sowie einem hohen Grad an Selbstorganisierung des gesamten Lebens, erprobten Gruppen in der antifaschistischen und autonomen Szene unabgeschlossene Alternativen (McLeod 2013) dazu, wie sexualisierte Gewalt in strafrechtlichen Institutionen verhandelt wird. Die Forschung analysiert mittels bewegungshistorischer Dokumente aus den Jahren 1987/88 eine multilokale Debatte, in der nach Möglichkeiten eines politischen Umgangs mit Gewalt gerungen wurde. In den ausgewerteten Beiträgen wird das Ideal praktischer Solidarität als gemeinsame und verantwortungsvolle Handlungsfähigkeit beschrieben, die sich sowohl an strukturellen Veränderungen autonomer Kollektive orientiert, als auch an den Bedürfnissen von Gewalt betroffener Personen.

Schlagwörter: Sexualisierte Gewalt, Antifaschismus, Kollektivität, Abolitionismus, Transformative Gerechtigkeit

 

Sparse Solidarities – Experiences with Collective Responses to Sexual Violence in 1980s Autonomous Movements

Abstract: The article narrates a West German autonomous social movement debate from the late 1980s on collective approaches to sexual violence. It discusses the documented attempts at collective agency and accountability in the context of current feminist abolitionist politics. The emerging anti-fascist and autonomous political scenes and the squatting movement were characterized by a high degree of self-organization in all spheres of everyday life. The influence of feminist politics, combined with a radical rejection of ‘the state’, brought about unfinished alternatives (McLeod 2013) to the way sexual violence is dealt with in penal institutions. An analysis of archival documents from 1987/88 reveals struggles around practical solidarity and what it means, following incidents of violence within collectives. Feminist collectivities pushed in the debate for practical solidarity as a form of responsible and collective agency, arguing that actions should be orientated towards structural changes in autonomous groups and spaces as well as towards the needs of people affected by violence.

Keywords: Sexual Violence, Antifascism, Collectivity, Abolitionism, Transformative Justice

 

Im Jahr 2023 lud ein antisexistischer Bewegungskongress mit dem folgenden Satz zu einer Vernetzung in Berlin ein: „Wir waren insbesondere in den letzten 2 Jahren wütend und so manches Mal auch hilflos, als wir gesehen haben, welche Reaktionen bzw. Nichtreaktionen, Angriffe, Diffamierungen Betroffene patriarchaler Gewalt (auch) in linken Kontexten erleben müssen.“ (Antiseko 2023) In meiner Forschung1 folge ich den Spuren kollektiver Umgangsweisen mit sexualisierter Gewalt bis in autonome Bewegungsdebatten der 1980er-Jahre. Vor diesem Hintergrund interpretiere ich die hier artikulierten Gefühle von Wut und Hilflosigkeit als frustrierend. Durch die Verknüpfung vergangener Debatten mit gegenwärtigen Diskursen kann ich zeigen, dass es sich weniger um „die letzten 2 Jahre“, sondern vielmehr um mindestens 36 Jahre handelt, in denen von sexualisierter Gewalt2 betroffene Personen in der linken und autonomen Szene nicht die Solidarität erleben, die eine anti-patriarchale politische Grundhaltung erhoffen lässt.

1987 erschien in Hamburg eine bewegungspolitische Broschüre mit dem Titel „betrifft: Vergewaltigung“. In der Einleitung steht: „seit anfang 1987 läuft eine bundesweite diskussion über die frage, wie linke mit vergewaltigung und vergewaltigern (auch in ihren eigenen reihen) umgehen.“3 Ein Jahr später reflektiert ein anderer Text: „vergewaltigung in der scene wird langsam (endlich?) zum thema, auseinandersetzungen darüber […] häufen sich. Auf vergewaltigungen und vergewaltiger wird (mehr oder weniger und in unterschiedlicher form) öfter reagiert.“4 Der vorliegende Artikel bespricht die sogenannte Patriarchatsdebatte von 1987 entlang der in den archivalischen Dokumenten diskutierten Handlungs(un)fähigkeit gegenüber sexualisierter Gewalt in linken Kontexten. Ziel des Beitrages5 ist es, die Wissensbestände vergangener Kämpfe für eine (selbst-)kritische Reflexion aktueller kollektiver Aushandlungen im Umgang mit Gewalt verfügbar zu machen, um in diesen mutiger und besser zu werden.

Aufgrund konkreter Konflikte um sexualisierte Gewalt im Jahr 1987 gründeten sich feministische Kollektive mit dem Ziel praktische Solidarität, verstanden als gemeinsame und verantwortungsvolle Handlungsfähigkeit, zu erlangen, anstatt in theoretischen Patriarchatsdiskussionen zu verharren. Widerständige Handlungsfähigkeit heißt, sich zu gesellschaftlichen (Unterdrückungs-)Verhältnissen zu verhalten und diese nicht zu reproduzieren (Meißner 2010). Immer wieder zeigt sich jedoch, wie umkämpft praktische Solidarität nach der Thematisierung sexualisierter Gewaltvorfälle ist. Statt der vorgefallenen Gewalt gegenüber handlungsfähig zu werden, wird in den Dokumenten die Solidarität in Kollektiven als spärlich beschrieben, also als kaum ausreichend. Konzipiert als knappes Gut wurden solidarische Handlungen dann auf Strukturen und für deren Erhalt wichtige Abläufe und Personen ausgerichtet. Das führte dazu, dass die Handlungen Einzelner oder ganzer Gruppen vielmehr die gewaltausübenden Personen schützten und dadurch patriarchale Verhältnisse reproduzierten.

Das historische Material gibt Einblick, wieviel Wissen und Erfahrung autonome Bewegungskontexte im Umgang mit sexualisierter Gewalt (leider) haben. Diese erfahrungsbasierten Wissensbestände einzubeziehen ist wichtig, wenn heute um kollektive Handlungsfähigkeit und Verantwortungsübernahme im Kontext feministisch-abolitionistischer Politiken gerungen wird. Denn aktuell loten diverse feministische Bewegungen abolitionistische Horizonte aus.6 Zentral sind darin Analysen unzufrieden stellender Realitäten verfügbarer staatlicher Verhandlungsweisen von sexualisierter Gewalt und Beziehungsgewalt (ackhurst et al. 2022; Gruber 2020). Die Schwächen des staatlichen Gerechtigkeitssystems wurzeln in „institutionell verankerten Unterdrückungsmechanismen“, wie Ronska Grimm und Anya Lean (2021) aus der anwaltlichen Praxis in Deutschland berichten (vgl. auch: Clemm 2020). Auch die Debatten um die Silvesternacht 2015/16 in Köln spielen eine Rolle, denn sie betonten wie dringlich die Verschränkung liberal-feministischer Positionen und exklusiv-rassistischer Strafpolitiken überdacht werden muss (Kromm 2017; Sanyal 2016). Sinnvoll ist dafür ein Rückbezug auf die „Kritik der Frauenbewegung [der 1980er-Jahre] an staatlich legitimierten Gewaltverhältnissen“ (Sauer 2018: 116), insbesondere auf feministisch-abolitionistische Strafrechtskritiken entlang des Themas Gewalt gegen Frauen (Bender 1987; Smaus 1989).

Die intersektional-feministische Kritik an staatlichen Verhandlungen von partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist eng verwachsen mit praktischen Suchbewegungen nach kollektiven und selbstorganisierten Umgangsweisen. Eine zentrale Rolle spielen dabei transformative justice Bewegungen. Ejeris Dixon und Leah Lakshmi Piepzna-Samarasinha (2020) beschreiben diese als eine von queeren BIPoC getragene und gelebte abolitionistische Praxis in Nordamerika zum transformativen Umgang mit interpersoneller und struktureller Gewalt, ohne Rückgriff auf Institutionen des (rassistischen und) strafenden Staates. Einer der Grundsteine der Bewegung war die 2000 in Kalifornien abgehaltene Tagung „The Colour of Violence“, welche von der Gruppe „INCITE: Women of Colour Against Violence“ organisiert wurde. Das Programm zielte auf eine Intervention in den US-amerikanischen Gewaltschutz ab und brachte eine Reihe von grassroots Organisationen zusammen, die community-basierte Ansätze im Umgang mit patriarchaler Gewalt praktizierten (INCITE! 2016 [2006]). Auf Basis dieser Praktiken formieren sich, unter dem Begriff der transformativen Gerechtigkeit, Wissensbestände, die kollektive Verantwortungsübernahme im konkreten sozialen Kontext verorten. Die Gruppen verbindet die Abwendung vom als rassistisch, klassistisch und patriarchal kritisierten, strafrechtlichen Umgang mit interpersoneller Gewalt. Sie verlassen sich für Konfliktlösungen und die Herstellung von Sicherheit nicht auf Polizei und Gefängnisse (Cohen 2022). Seit einigen Jahren nehmen deutsche linke Bewegungen auf transformative Gerechtigkeit Bezug (Monz/Brazzell 2019; Gruppe Mora 2023; RESPONS 2018). Die Geschichten vergangener und vergessener kollektiver Aushandlungen um sexualisierte Gewalt in autonomen politischen Zusammenhängen in Deutschland sehe ich als eine Grundlage, um notwendigen Fragen nach (scheiternder) Übersetzung und fehlender Kontextualisierung von transformativer Gerechtigkeit nachzugehen.

1 Geschichte(n) antisexistischer Ansprüche

Der vorliegende Artikel ergänzt die bestehende Forschung zum Aufbau feministischer Infrastrukturen (bspw. Frauenhäuser und Frauennotrufe) sowie (rechts-)politische Forderungen nach der Veränderung staatlicher und insbesondere strafrechtlicher Institutionen und Normen (Fraeser 2022; Nickels/Morgenstern 2022; Schäfer 1997). Hierbei sind die in den Dokumenten abgebildeten Spuren vergangener selbstorganisierter Umgangsweisen mit sexualisierter Gewalt außerhalb eines „engen bürgerlichen Rechtshorizont[s]“ (Gerhard 1992: 47) hilfreich, um das Geworden-Sein aktueller feministisch-abolitionistischer Kämpfe nachzuvollziehen. Archive autonomer und antifaschistischer Zusammenhänge der 1980er-Jahre sind, aufgrund der radikalen Ablehnung von Staatlichkeit, struktureller Analysen von Gewaltverhältnissen sowie dem hohen Anspruch an die Selbstorganisierung des kollektiven Lebens dieser Bewegungen (Grauwacke 2004), ein spannender Fundus. Während FrauenLesben-Gruppen die Kämpfe autonomer Politik „als potenziell feministisch für sich beanspruchten […,] politisierten sie ebenfalls Sexismus und sexuelle Gewalt innerhalb der eigenen Bewegung“ (Melzer 2011: 162). Bewegungshistorische Quellen legen dar, dass die separate Organisierung von Hausbesetzungen und anderen selbstorganisierten Räumen von FrauenLesben-Gruppen wiederholt eine Reaktion auf erlebten Sexismus und sexualisierte Gewalt in den Szenen autonomer und antifaschistischer Bewegung waren (amantine 2011; Herausgeber_innenkollektiv 2013).

Katharina Karcher (2018: 160) weist in einer Fußnote in dem Buch „Sisters in Arms“ auf die fehlende wissenschaftliche Aufarbeitung der lebendigen Debatten um den Umgang mit Vergewaltigungen in westdeutschen linken politischen Kontexten der 1980er-Jahre hin. Ein weiteres zentrales Dokument für die vorliegende Analyse ist ein Unterkapitel in „Gender und Häuserkampf“ von amantine (2011), das den Auseinandersetzungen um Sexismus und sexualisierte Gewalt in der Hausbesetzungsbewegung Platz einräumt. Die Patriarchatsdebatte 1987 kommt nur in einem Zitat vor, worauf eine ausführliche Fußnote folgt, die beschreibt, dass auch noch in den 2000er-Jahren die Frage, wie mit Tätern bei sexualisierter Gewalt umgegangen werden soll, umkämpft geblieben war (ebd.: 134ff.). Auch Azozomox (2014) thematisiert Auseinandersetzungen um sexualisierte Gewalt in einem Kapitel zu Geschlecht und Diversität in der Besetzungsbewegung der 1980er-Jahre in Berlin, Barcelona und Madrid. Eingangs wird dort bemerkt, „that issues of domination and sexism have come to be regarded by many squatters as (theoretically) important to work on“ (ebd.: 193). Basierend auf einer Studie der ab 1988 erscheinenden Berliner autonomen Szenezeitung interim schlussfolgerte Sebastian Haunss: „[D]ie grundsätzliche Verurteilung sexueller Gewalt (gegen Frauen) in der autonomen Bewegung [stand] nie zur Debatte“, es drehte sich jedoch „ein beachtlicher Teil der Texte […] um die Probleme des Umgangs mit Vergewaltigungen […] in der Szene“ (2005:152).

Der Umgang mit sexualisierter Gewalt war also „umkämpft“ (amantine 2011), scheinbar „(theoretisch) wichtig zu bearbeiten“ (Azozomox 2014) und „ein beachtlicher Teil“ autonomer Debatten (Haunss 2004). Durch die Analyse einer konkreten vergangenen autonomen Patriarchatsdebatte werden die in den Formulierungen liegenden Spannungen besprechbar. Erstens kann ich zeigen, wie die grundsätzliche Verurteilung sexualisierter Gewalt 1987 erst feministisch erkämpft werden musste. Zweitens wird deutlich, wie Sexismus und patriarchale Gewalt zwar theoretisch wichtig zu bearbeiten wurden, woraus ein antisexistisches Selbstverständnis dieser Bewegungen hervorging, jedoch gleichzeitig die politischen Praxen für viele von heftigen, verletzenden und ausschließenden Erfahrungen in Auseinandersetzungen im Umgang mit patriarchaler Gewalt geprägt waren (und sind). Die feministische Antifa-Gruppe heart:beat brachte es folgendermaßen auf den Punkt: „wer links ist, muss auch automatisch antisexistisch sein. Dass das leider nicht der Realität entspricht, darüber müssen wir nicht diskutieren“ (heart:beat, zitiert in: Herausgeber_innenkollektiv 2013: 136). Ich interpretiere diese Frustration in Bewegungsdokumenten als Aufforderung genauer hinzuschauen. Wichtig ist dabei, die Kluft zwischen politischen Ansprüchen und deren (ausbleibenden) praktischen Konsequenzen zu problematisieren, denn ohne diese bleibt die Fortschreibung machtförmiger sozialer Beziehungen (in autonomen Zusammenhängen) untertheoretisiert (Schmitz 2019).

1 Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Projektnummer: 259250500.
2 Mit dem Begriff der sexualisierten Gewalt versuche ich die Debatten der 1980er-Jahre in den heutigen Kontext zu übersetzen. Dieser Versuch, ähnlich wie der Begriff selbst, hat einige Einschränkungen: (1) Der Begriff rückt das Mittel der Machtausübung (sexualisierte Handlungen) in den Vordergrund und den Kontext der Machtausübung (patriarchale Herrschaftsverhältnisse und die häufig bestehende Beziehungsebene als Mitbewohner*innen, Genoss*innen, Partner*innen) in den Hintergrund. (2) Während Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt nicht immer geschlechtsspezifische Gewalt benennen, wird in der dargestellten autonomen Debatte der 1980er-Jahre (nur) von betroffenen Frauen und gewaltausübenden Männern ausgegangen. (3) Ähnlich wie sexualisierte Gewalt verschiedene Formen von Gewalt umfasst, wurde in der Debatte teilweise versucht, Vergewaltigung als breiten Kampfbegriff für den Herrschaftsanspruch des Mannes über die Frau zu politisieren.
3 betrifft: Vergewaltigung: Texte zum Patriarchat und zur Gewalt gegen Frauen aus autonomen und antiimperialistischen Zusammenhängen (1987). Einleitungstext. Aufzufinden im Archiv der sozialen Bewegungen Rote Flora (im Weiteren abgekürzt: Flora) Flora_Kiste_BRD-06.450_oP1987.
4 Freiräume oder Alpträume Frauenalltag in der Autonomen Szene (1988). In: Unzertrennlich Nr. 9. Aufzufinden im Archiv des Hamburger Instituts für Sozialforschung (im Weiteren abgekürzt: HIS).
5 Dem Ziel des Beitrags näher gebracht hat mich in vielen Gesprächen die ebenso ernsthafte wie hoffnungsvolle Kritik von: Philipp Brendel, Jin Deschner, Anna Neubauer, Nina Pohler und Tobias Wollborn, sowie jene meiner Kolleginnen der DFG Forschungsgruppe Recht – Geschlecht-Kollektivität: Bettina Barthel, Michèle Kretschel-Kratz und Hanna Meißner. Dank gilt auch den aufmerksamen Hinweisen der beiden anonymen Gutachter*innen.
6 Abolitionismus bezieht sich hier auf die Tradition des Schwarzen Befreiungskampfes für die Abschaffung der Sklaverei in den USA, auf seit den 1980er-Jahren geführte Debatten der Gefängnisabolition sowie auf den aktuell durch die Black Lives Matter Bewegung wiederbelebten politischen Horizont der Polizei- Straf-, Grenz-, Gefängnis- bzw. Lagerabolition. Zu aktuellen feministisch-abolitionistischen Dabben siehe: Bierria/Caruthers/Lober 2023; Davis et al. 2022; für die deutschsprachige Debatte siehe Brazzell 2018; Künkel 2021; Loick/Thompson 2022.

* * *

Sie möchten gerne weiterlesen? Dieser Beitrag ist im Open Access in Heft 2024 unserer Zeitschrift FZG – Freiburger Zeitschrift für GeschlechterStudien erschienen.

 

 

 

Mehr Leseproben …

… finden Sie auf unserem Blog.

 

© Unsplash 2023, Foto: Volkan Olmez