VG Wort – Must-Knows für wissenschaftliche Autor*innen

Person schöpft Wasser mit Becher. VG Wort

In meinen Workshops werde ich manchmal misstrauisch angeschaut, wenn ich von der VG Wort spreche. Ich fordere alle (angehenden) Autor*innen auf, einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen und ihre Werke dort zu melden.

Und manchmal wird die VG Wort dann mit einer der großen „Datenkraken“ verwechselt – doch damit hat sie nichts zu tun. Diese Verwertungsgesellschaft ist für das Wort das, was die weit bekanntere GEMA für die Musik ist: Sie achtet darauf, dass im Urheberrecht vorgesehene Ausnahmen vergütet werden. Solche Ausnahmen sind in der Wissenschaft beispielsweise Schrankenregelungen: Urheberrechtlich geschütztes Material darf in digitale Semesterapparate aufgenommen werden, aber diese Nutzung muss vergütet werden. Das heißt, die jeweiligen Hochschulen und Universitäten bezahlen für diese Nutzung pauschale Abgaben – an die VG Wort. Diese Vergütungen fließen den sogenannten Wahrnehmungsberechtigten zu, das sind z.B. Autor*innen, Übersetzer*innen, Herausgeber*innen und Verlage. Wer genauer wissen möchte, wer wofür wieviel Geld bezahlt, kann dies auf den Seiten der VG Wort erfahren.

Im folgenden Blogpost habe ich ein paar grundlegende Informationen zusammengestellt, die für Autor*innen wissenschaftlicher Werke interessant sind, auch wenn die VG Wort sich selbstverständlich nicht ausschließlich um Wissenschaft kümmert.

 

1) Verwertungsgesellschaften – Aufgabe und Funktionsweise

„Wir geben 8 aufs Wort“, so lautet das Motto der VG Wort. Von Autor*innen und Verlagen gemeinsam im Februar 1958 gegründet, ist ihre Aufgabe, für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke Gelder einzusammeln – von Bibliotheken, aber auch aus Copyshops und von Herstellern von Multifunktionsgeräten. Sie steht wie alle Verwertungsgesellschaften Deutschlands – VG Bild-Kunst, GEMA usw.  – unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Die VG Wort sammelt Gelder aus den unterschiedlichen Quellen ein und verteilt sie nach einem festgelegten Schlüssel auf die beteiligten Urheber. 2023 waren es rund 167 Millionen Euro, von denen über 40% aus der Kopiergeräte-Abgabe stammte.

Auch online veröffentlichte Texte können berücksichtigt werden. Allerdings müssen sie dafür mit entsprechenden Zählpixeln versehen werden und relativ hohe Zugriffszahlen erreichen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, sich als Autor*in bzw. Übersetzer*in für eine „Sonderausschüttung“ anzumelden, falls der Verlag nicht über Zählpixel meldet bzw. jemand eine eigene Webseite – zum Beispiel einen Blog – betreibt.

Die Ausschüttungen erfolgen jedes Jahr im Sommer für das Vorjahr.

 

2) VG Wort: Der Wahrnehmungsvertrag für wissenschaftliche Publikationen

Urheber*innen werden von der VG Wort für die Nutzung ihrer Werke entschädigt. Damit diese Entschädigung erfolgen kann, müssen Urheber*innen einen Wahrnehmungsvertrag abschließen.

Die VG Wort kann für die Wahrnehmungsberechtigten die entsprechenden Gelder einsammeln und nach dem jeweiligen Verteilungsschlüssel ausschütten. Auf der Internetseite ist der Wahrnehmungsvertrag zu finden.

Den Wahrnehmungsvertrag sollte jeder Autor, jede Autorin möglichst frühzeitig abschließen, spätestens mit den ersten eigenen Veröffentlichungen.

Um in allen Bereichen – auch bei nicht-wissenschaftlichen Publikationen – an den Ausschüttungen partizipieren zu können, ist es erforderlich, einen umfassenden Wahrnehmungsvertrag abzuschließen. Zudem können Urheber*innen mit der VG Wort einen Inkasso-Auftrag fürs Ausland schließen. Sie kann dann im Rahmen von Abkommen mit anderen nationalen Verwertungsgesellschaften die Interessen dieser Urheber*innen vertreten.

Wissenschaftliche Texte müssen einzeln gemeldet werden. Dies geht über das entsprechende Formular, das auf der offiziellen Website heruntergeladen werden kann. Alternativ – und von der VG Wort favorisiert – geht dies online.

 

3) T.O.M.

Das Melden wissenschaftlicher Texte ist am einfachsten über die Online-Plattform der VG Wort zu erledigen. T.O.M. steht für Texte online melden und ist denkbar einfach: In die Maske werden die erforderlichen Angaben zum Titel der Publikation (Zeitschrift oder Buch), zu Umfang, Erscheinungsort und -jahr  sowie die eigene Rolle – (Co-)Autor*in, (Co-)Herausgeber*in, Übersetzer*in – eingegeben. Die VG Wort prüft, ob die Publikation in der erforderlichen Anzahl öffentlicher Bibliotheken verfügbar ist und ob der erforderliche Umfang erreicht wird. Im Zweifelsfalle bekommt man ein Feedback.

Nach dieser Meldung werden Werk und Autor*in bei der auf das Erscheinungsjahr folgenden Ausschüttung berücksichtigt.

Ich empfehle immer, wissenschaftliche Publikationen möglichst bald nach Erscheinen zu melden. So stellt man sicher, keine Deadline zu verpassen.

Digitale Publikationen, die zur Ausschüttung berücksichtigt werden sollen, können ausschließlich über T.O.M. gemeldet werden.

 

4) VG Wort: Aufteilungspläne und Ausschüttungen

Die VG Wort sammelt die Gelder ein – bei Bibliotheken, bei Geräteherstellern etc. – und verteilt die Gelder wieder.

Es gibt einen grundlegenden Aufteilungsplan für die Wissenschaft und einen für alle anderen Publikationen. Die Mitgliederversammlung hat im Mai 2017 entschieden, dass zwischen Verlagen (sofern sie durch die Intervention des jeweiligen Autors, der jeweiligen Autorin begünstigt werden) und Autor*innen folgendermaßen aufgeteilt wird:

  • wissenschaftliche Publikationen – 50:50,
  • nicht-wissenschaftliche Publikationen – 70:30 Autor:Verlag.

Übrigens: Die Presseverlage hatten von Anbeginn ihren Anteil für die Ausbildung des journalistischen Nachwuchses eingesetzt. Das BGH-Urteil von 2016 (als die reguläre Verlagsbeteiligung abgeschafft wurde) zwang diese Ausbildungsinstitutionen in die Insolvenz, so zum Beispiel die Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage (ABZV), das Bildungswerk der Zeitungen. Sie hat den Geschäftsbetrieb am 30. September 2016 eingestellt und ist in Liquidation (www.abzv.de; Zugriff 9.1.2020).

Aus den eingenommenen Geldern werden diverse Sozialeinrichtungen versorgt:

  • das Autorenversorgungswerk – zur Altersversorgung hauptberuflicher Autor*innen und Journalist*innen,
  • der Sozialfonds – gewährt Beihilfen für in Not geratene Wortautor*innen, Verleger*innen oder deren Hinterbliebene
  • der Förderungsfonds Wissenschaft, den wir uns ein wenig genauer anschauen wollen.

 

5) Ausblick

Solange die VG Wort ihre Aufgaben wahrnimmt, haben all jene, die publizieren, die Möglichkeit, sich für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke entschädigen zu lassen. Die erstmalige Registrierung ist ebenso einfach wie die übers Internet erfolgende Meldung der Publikationen – und auch wenn man extrem viel veröffentlichen muss, um durch die Ausschüttungen reich zu werden: Es ist ein nettes Zubrot für Autor*innen.

 

Mehr Informationen zum Thema …

… finden Sie im Blog-Beitrag METIS: VG Wort-Ausschüttungen für Digitales.

 

Sie haben noch Fragen rund um die VG Wort und den Wahrnehmungsvertrag?

Für grundlegende Fragen sprechen Sie die VG Wort am besten direkt an: Hier geht es zu den Kontaktmöglichkeiten.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen als Autor*in unseres Hauses gern für VG-Wort-Fragen zu Ihren Publikationen zur Verfügung! Sie erreichen uns unter info@budrich.de.

 

Die Autorin

Porträt der Verlegerin Barbara Budrich mit offenen langen Haaren, dunklem Jacket über einem T-Shirt, freundlich lächelnd.Barbara Budrich, M.A., ist von Kindesbeinen an im Wissenschaftsverlag tätig und seit 2004 selbstständige Verlegerin. Außerdem ist sie Trainerin und Coach für wissenschaftliches Schreiben und Publizieren im Schulungsunternehmen budrich training. Zudem ist sie selbst Autorin. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz führt sie seit 2015 als Vorbildunternehmerin.

 

© Foto Barbara Budrich: privat | Titelbild: pexels.com 2024 ; Jens Johnsson