„Friedens- und Konfliktethik“: Leseprobe

Friedens- und Konfliktethik

Ein Grundriss

von Marco Schrage

 

Über das Buch

Wann ist Gewaltlosigkeit richtig und wann ist es zulässig oder sogar geboten, mit Gegengewalt zu reagieren? Welche Maßstäbe gelten für das Anwenden legitimer Gegengewalt? Diese und weitere komplizierte Fragen zum Thema Frieden und bewaffneter Konflikt werden in diesem Buch aus ethischer Sicht unter besonderer Berücksichtigung der christlichen Tradition diskutiert. Der Autor behandelt dabei zum einen die sozialethischen Grundlagen und führt historisch an das Thema heran, zum anderen skizziert er eine gegenwärtige Konzeption von Friedens- und Konfliktethik im Bereich der politischen Ethik und den Umgang mit ethischen Herausforderungen. Er stellt damit das erste kompakte Lehrbuch zur Friedens- und Konfliktethik vor – in einer Zeit, in der dieses Thema wieder eine zunehmende Bedeutung hat.

Leseprobe aus den Seiten 166 bis 170

 

Umgang mit exemplarischen Herausforderungen

17 Nukleare Abschreckung

17.1 Einleitung

Im neuen Leitbild des gerechten Friedens, der Friedens- und Konfliktethik gibt es zwei besonders komplexe Ius-ad-bellum-Fragen. Die eine ist die militärische Intervention zu humanitären Zwecken, die andere ist die nukleare Abschreckung – zwei ethische Dilemmata, die in unserem aktuellen Paradigma bestehen bleiben. Wenden wir uns zunächst der nuklearen Abschreckung zu.

Diese ist ein Problemkomplex, der ethisch ebenso anspruchsvoll ist wie tatsächlich vertrackt, der hinsichtlich der Machtpolitik ebenso relevant ist wie hinsichtlich des Zerstörungspotenzials horrend.

An seinem Ursprung standen, könnten wir etwas lakonisch sagen, fehlerhafte Einschätzungen und Abwägungen. Zum einen, dass das Dritte Reich kurz vor dem Abschluss der Entwicklung der Atombombe stünde, sodass es unbedingt die Situation zu verhindern gelte, nach deren Einsatzbereitschaft in ein Patt und einen Waffenstillstand mit dem Dritten Reich hineingezwungen zu werden: Das Dritte Reich war am Ende des Zweiten Weltkriegs jedoch noch weit davon entfernt, eine Atombombe einsetzen zu können. Sowie zum anderen, dass beim Beenden des Krieges gegen Japan durch nukleare Waffen die Vorteile die Nachteile insgesamt überwiegen würden: Doch deren In-die-Welt-Treten sollte das globale Ökosystem, die internationalen Beziehungen und das Leben der Armen auf etliche Jahrzehnte hin erheblich belasten.

Was da entfesselt worden war, lässt sich rasch in Miniatur darstellen. Zunächst wiesen die USA – gewissermaßen die Hiroshima- und Nagasaki-Strategie extrapolierend – ihren Atomwaffen die Funktion zu, die nuklear nicht gerüstete, aber in Europa konventionell weit überlegene Sowjetunion von Offensiven auf diesem Kontinent abzuschrecken. Ein solcher Ansatz wurde untauglich, sobald auch die Sowjetunion über Kernwaffen verfügte; so rüsteten die Westalliierten konventionell massiv auf und erweiterten zugleich das Spektrum einsetzbarer Nuklearwaffen – die nun auf militärische Objekte statt auf Großstädte ausgerichtet waren – vom Strategischen bis zum Taktischen erheblich, um im Konfrontationsfall über verschiedene Eskalationsmöglichkeiten zu verfügen. Als die Sowjetunion schließlich ebenfalls über Interkontinentalraketen sowie eine gesicherte Zweitschlagfähigkeit verfügte, wurde die skizzierte Strategie um die Stufe der sogenannten gegenseitigen gesicherten Vernichtung ergänzt.

Vor diesem Hintergrund sollte die Haltung zum Dilemma nuklearer Abschreckung ein Doppeltes vermeiden. Einerseits gutzuheißen, dass während des Zweiten Weltkriegs die rivalisierenden Parteien überhaupt am Realisieren nuklearer Waffen gearbeitet haben: Dieses ‚Diabolische‘229 in die Welt zu setzen, konnte weder zu einem Gut noch zu etwas Indifferentem führen, mit dem man dann ‚gut‘ hätte umgehen können. Und andererseits dem unvermeidlich gewordenen Umgang mit diesem nunmehr in die Welt getretenen ‚Diabolischen‘ durch Simplizismen entgehen zu wollen: Nur bei realistischem Wahrnehmen unserer zersplittert-misstrauischen Staatenwelt kann er Schritt für Schritt zur bestmöglichen Übelminimierung führen.

Das Thema der nuklearen Abschreckung wurde in den 1950er-, 1960er-/70er- und 1980er-Jahren in einer unglaublichen Fülle wissenschaftlich erörtert. Hierzu findet sich daher Literatur im Übermaß. Dabei bezog sich die zeitlich erste Phase vor allem darauf, ob nukleare Abschreckung überhaupt erlaubt sei. Die zweite betraf insbesondere folgende Frage: Wenn nukleare Abschreckung denn erlaubt ist, wie darf man abschrecken und welche Dilemmata gibt es dabei? Die dritte Phase bis zum Ende des Kalten Krieges wollte schließlich eine Lösung für die sich ausweglos darstellende Situation finden, indem man über die antagonistische Konstellation hinaus ging.

Der Natur der Sache nach ist die nukleare Abschreckung sehr eng mit globaler Machtpolitik verbunden. Nach dem Überwinden der alten Ost-West-Rivalität und dem Verbleiben von hegemonialen USA trat sie zunächst ein wenig in den Hintergrund. Aber seit gut zehn Jahren wird dem Thema im Zuge des Aufkommens einer neuen multipolaren Weltordnung erneut mehr Bedeutung zugemessen und es erfährt wieder vielfältige Beschäftigung.

Im Folgenden werden zunächst knapp zentrale Aspekte der drei genannten Phasen – die nicht streng konsekutiv, sondern eher sich überlappende Wellen sind – während des einstigen bipolaren Gegenübers dargestellt (17.2, 17.3 und 17.4). Der Schwerpunkt liegt anschließend auf der aktuellen Diskussion des Dilemmas nuklearer Abschreckung in der jetzigen multipolaren Konstellation (17.5) samt Schlussreflexion (17.6).

 

17.2 Das ‚Ob‘ der Abschreckung

Beginnen wir mit der ersten Phase des Ob der nuklearen Abschreckung unter zwei unterschiedlichen Perspektiven, die jeweils starke Wirkung entfalteten (Schwerpunkt in den 1950er-Jahren).
230

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Just War Theory in den USA. Sie war freilich vielgestaltig. Es gab und gibt nicht die Just War Theory, sondern eine große Bandbreite. Aber die einflussreichste Variante – hier sei auf eine gelungene Darstellung der Just War Theory in den USA von Robert Tucker hingewiesen
231 – vertrat, dass es in der Verteidigung legitim sei, so weit zu gehen, auch eine neue Ordnung zu verwirklichen. Anders gesagt: Es dürfen auch Atomwaffen eingesetzt werden, um den Gegner so weit außer Gefecht zu setzen, dass es danach möglich ist, auch eine neue Ordnung zu verwirklichen.

Wie weit man in der Verteidigung gehen darf, ist eine stets aktuelle Frage. Man wird nicht sagen können, in der Verteidigung dürfe man den Gegner stets nur minimal zurückstoßen, sodass er kurzfristig abgewehrt ist. Aber man wird ebenso wenig sagen können, dass ein regime change immer ein legitimes Ziel sei. Weder das eine noch das andere ist automatisch richtig, weder das eine noch das andere ist automatisch falsch: Es kommt stets auf die konkreten Umstände an.

Die erwähnte Variante der Just War Theory war recht weitgehend, sodass in der Verteidigung eben auch tatsächlich das Ziel verfolgt werden konnte, eine neue Ordnung verwirklichen zu wollen.

Werfen wir des Weiteren einen Blick auf die Moraltheologie in Deutschland. Hier gab es angesichts der Herausforderung, ob atomare Abschreckung ein ethisches Mittel sein könne oder nicht, grob drei Positionen. Dabei kommt der Theologie übrigens keine singuläre Stellung zu, diese Grundzüge finden sich auch in anderen Disziplinen.

Manche Stimmen behaupteten, nukleare Abschreckung sei legitim und es dürften auch Atomwaffen eingesetzt werden. Ein extremes Beispiel ist der Sozialethiker Gustav Gundlach. Er vertrat die Ansicht, dass es im äußersten Fall erlaubt sei, mit Atomwaffen dem Unrecht derart entgegenzutreten, dass die Ordnung verteidigt werde – auch wenn dabei alles Leben auf der Welt ausgelöscht würde.
232 Gundlach scheint sich diesbezüglich verrannt zu haben. Aber für ihn war die Frage des Rechts zentral: Darf man unter Umständen bis zu dem Punkt gehen, alles Leben auszulöschen, um dem Unrecht nicht den Raum zu lassen, sich zu entfalten und um vor Gott die Gerechtigkeit zu verteidigen?

Die Gegenposition vertrat, dass man Atomwaffen auf keinen Fall einsetzen dürfe und es darüber hinaus – wenn man sie nicht einsetzen dürfe – auch nicht erlaubt sei, mit ihnen abzuschrecken. Wenn der Preis dafür sei, dass der Gegner einen überrenne, sei dies hinzunehmen.

Dazwischen gab es noch eine differenzierende Mittelposition. Diese stellte die Frage, ob der Einsatz von strategischen Atomwaffen ethisch gerechtfertigt sei. Die Antwort war grundsätzlich ‚nein‘, weil diese Waffen im ius ad bellum gegen das Kriterium der Verhältnismäßigkeit und im ius in bello gegen die Kriterien der Diskrimination und der Verhältnismäßigkeit verstoßen (auf sogenannte taktische Atomwaffen kommen wir später noch kurz zu sprechen).

Hieraus ergibt sich ein Problem: Wenn es also ethisch nicht erlaubt ist, Atomwaffen einzusetzen – kann es dann ethisch erlaubt sein, Atomwaffen zu besitzen und mit ihnen dadurch zu drohen/abzuschrecken (dies greifen wir gleich noch einmal auf). Im Hintergrund stand folgende Frage: Wenn mit Waffen dieser Art abgeschreckt wird, ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass ein Krieg ausbricht, größer oder kleiner? Eine sehr schwer zu beantwortende Frage. Angenommen es käme dazu, dass eine Seite nicht mehr über derartige Waffen verfügt und die andere Seite nicht mehr durch Zerstörungsfurcht davon abgehalten wird, ihre Expansionspläne zu verfolgen – dann ließe sich vermuten, dass das Ausbrechen eines Krieges etwas wahrscheinlicher ist, weil dessen Kosten nun kalkulierbarer würden. Anders gewendet: Wenn beide Seiten über abschreckende Atomwaffen verfügen, ist die Friedenswahrscheinlichkeit wohl größer. Folgt man dieser Argumentation, wäre damit aus ethischer Sicht allerdings auch zwingend die gegenseitige Abrüstung verbunden, um das unumgehbare Übel auf das Mindestmaß zu reduzieren.

Genau dies war beispielsweise der zäh errungene Kompromiss, den die katholische Kirche gefunden hat. Natürlich hat es Teile gegeben, die die erste oder zweite Position vertraten. Die große Mehrheit hat sich aber dazwischen verortet und sowohl die Verwerflichkeit des Einsatzes solcher Waffen eindeutig benannt als auch zugestanden, dass angesichts der bestehenden Situation ein Weg zu wählen sei, der die Kriegswahrscheinlichkeit minimiert. Also: Atomwaffen zu besitzen und damit zu drohen, ist wegen der höheren Friedenswahrscheinlichkeit vorübergehend ethisch vertretbar, aber zwingend mit gemeinsamen Abrüstungsbemühungen verbunden.

 

17.3 Das ‚Wie‘ der Abschreckung

Kommen wir zur langen Phase des Wie (Schwerpunkt in den 1960er-/70er-Jahren). Wie soll Abschreckung stattfinden? Es geht um ein „Gleichgewicht als wechselseitige Verwundbarkeit bei gleicher Risikoverteilung“. Die dahinterstehende Strategie wird im Englischen mutually assured destruction (MAD) genannt. Sie hatte die Blickrichtung, Freiheit und Gleichheit zu gewährleisten, und das innerhalb eines Rahmens von Frieden und Sicherheit. Aber es bleibt die Frage: Was für eine Art von Frieden kann das sein?233

Ein Gleichgewicht des Schreckens ist ein fragiler Zustand. Die Menschen leben nicht in gefestigt friedlichen Verhältnissen, sie leben nicht in wirklich sicheren Verhältnissen. Sie leben wohl – wenn wir uns des Modells von Pierre Allan bedienen – in einer Art ‚Non-war‘. Was sind die wichtigen Dilemmata eines solchen Gleichgewichts des Schreckens?

Erste Frage: Was ist mit der Rationalität? Es gibt eine Rationalität, sich nicht anzugreifen, weil es die eigene Zerstörung bedeutet. Wir handeln jedoch manchmal nicht rational, es kann auch Fehlkommunikation geben und wir können uns irren. Bei 100-prozentiger Rationalität und Ausschluss von Missverständnissen würde ein solches Abschreckungsszenario gut funktionieren. Doch bei uns gibt es regelmäßig Schwierigkeiten in der Kommunikation: Es gibt beispielsweise häufig Probleme damit, das zu dekodieren, was ein Anderer tut und sagt. Das kann natürlich auch bei der atomaren Abschreckung passieren: Eine Abschreckung intendierende Handlung kann als eine einen Angriff intendierende Handlung wahrgenommen werden.

Zweite Frage: Ist drohen dasselbe ist wie einsetzen? Der zugrunde liegende Gedanke ist, dass man differenzieren könne und dass Atomwaffen lediglich zu besitzen und so den Eindruck zu erwecken, sie einsetzen zu können, nicht dasselbe sei, wie über die Intention zu verfügen, sie auch einzusetzen. Jemand, der die Intention sicher ausschließt („Wir haben zwar Atomwaffen, werden sie aber nicht einsetzen.“ oder „Wir haben zwar Atomwaffen, halten sie aber nicht einsatzbereit.“) schreckt nicht mehr ab. Anders gewendet: Wer über ein ‚scharfes Ende‘ verfügt, das ernst genommen werden soll, kommt nicht mehr umhin, zumindest über die Intention zu verfügen, es im äußersten Notfall auch einsetzen zu können: Es muss alles dafür vorbereitet sein und der Einsatz darf nicht sicher ausgeschlossen sein.

So kommen wir letztlich doch immer an den Punkt, es zwar als ethisch falsch zu bezeichnen, solche Waffen einzusetzen zu wollen, weil sie gegen Ad-bellum- und In-bello-Kriterien verstoßen – dass aber die Bereitschaft dazu wohl die höchste Wahrscheinlichkeit bietet, den Frieden zu bewahren. Hart formuliert: Es ist ethisch falsch, aber alternativlos.

Dritte Frage: Was ist mit taktischen Nuklearwaffen? Sie fußen auf der Idee, dass sich ihre Wirkungen auf das Gefechtsfeld beschränken ließen. Das mag vielleicht funktionieren. Der entscheidende Punkt ist aber: Wenn es nur um taktische Nuklearwaffen ginge und man nur über sie verfügte, entfiele die Abschreckung der MAD-Strategie, das Gleichgewicht des Schreckens.

 

17.4 Kooperative Lösungsversuche

Kommen wir zur dritten Phase (Schwerpunkt in den 1980er-Jahren): So ist man letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass man militärisch zu keiner Lösung kommt, weil beide Seiten so stark sind, dass sie sich gegenseitig zerstören können und dass man ethisch keine zufriedenstellende Antwort auf diese Situation findet. Was getan wird, ist letztlich falsch, aber es gibt keine Alternative: Rüstet eine Seite vollständig ab, beginnt womöglich die andere einen Krieg, weil dieser nun wieder kalkulierbar scheint.234

So ging man dazu über, die Konfliktkonstellation zu transzendieren, man ging quasi darüber hinaus. Diese neuen Wege beziehen sich auf politische statt auf militärische Sicherheit. Man strebte eine gemeinsame Vertrauensbasis an und wollte gemeinsame Vereinbarungen treffen. Das Ziel war ein gemeinsames Sicherheitskonzept: nicht ‚meine‘ Sicherheit und ‚deine‘ Sicherheit, die sich gegenseitig gegenüberstehen und sich blockieren, sondern ‚unsere‘ Sicherheit – das Konzept der komparativen Gerechtigkeit. Das heißt, dass wir uns in die je andere Seite hineinversetzen. Im Fall nuklearer Abschreckung bedeutet dies, beispielweise im SDI-Programm sowohl die Erhöhung der eigenen Sicherheit zu erkennen als auch die Verringerung der Sicherheit der anderen Seite, die ein Entfallen ihrer Zweitschlagkapazität wahrnimmt. Komparative Gerechtigkeit heißt also, das, was man tut, auch jeweils aus der Sicht des Anderen zu betrachten, und sich so auf eine größere gemeinsame Sicherheit zuzubewegen.

Ebenso wurde Frieden als rechtsförmige Konfliktlösung fokussiert. Dies bedeutet, dass wir einerseits – wenn wir aus der nuklearen Abschreckung herauskommen – sicher nicht zu einer Welt gelangen, die frei von Konflikten ist, es werden viele Konflikte bleiben. Andererseits werden wir Konflikte aber eben auch nicht gewaltförmig lösen oder durch gegenseitig angedrohte komplette Zerstörung einfrieren.

Abschließend kurz noch einmal zurück zur Position der einseitigen Abrüstung. Diese hat es letztlich nicht geschafft, streng argumentativ darzulegen, dass ihr Herangehen die Friedenswahrscheinlichkeit höher ausfallen lässt. Welche Wahrscheinlichkeit gibt es für Freiheit und Gleichheit im Rahmen von Frieden und Sicherheit, wenn man im Sinne der MAD-Strategie handelt? Und wie wahrscheinlich ist es, Freiheit und Gleichheit im Rahmen von Frieden und Sicherheit genießen zu können, wenn man sich einseitig entwaffnet? Das zugrunde liegende Problem ist, dass es nicht plausibilisierbar, dass es nicht argumentativ zu zeigen ist, dass die – allein für den eine Entscheidung Treffenden hingegen stets wählbare – prinzipielle Wehrlosigkeit in einer Konstellation vorzugswürdig ist, die Verantwortung für Dritte umfasst – hier: einer Regierung für ihre Bevölkerung.

___

229 Von griechisch diabállein – durcheinanderbringen. In der theologischen Reflexion ist der diábolos die Personifikation des Durcheinanderbringens der guten göttlichen Schöpfung. In unserem Kontext soll die Wortwahl aber bloß pointiert bezeichnen, dass die technische Funktionsgemäßheit einer jeden Nuklearwaffe eine großzerstörerische/ massenvernichtende ist.

230 Für einen detaillierteren Zugang zu dem in diesem Abschnitt Erörterten samt weiterer Hinweise auf einschlägige Sekundärliteratur siehe Schockenhoff, Kein Ende der Gewalt? …, 335–355.

231 Robert Tucker, The just war. A study in contemporary American doctrine, Baltimore/MD 1960.

232 Gustav Gundlach, „Die Lehre Pius XII. vom modernen Krieg“, Stimmen der Zeit 164 (1958/59) 1–14.

233 Für einen detaillierteren Zugang zu dem in diesem Abschnitt Erörterten samt weiterer Hinweise auf einschlägige Sekundärliteratur siehe Schockenhoff, Kein Ende der Gewalt? …, 355–370.

***

Sie möchten gern weiterlesen?

 

Jetzt versandkostenfrei im Budrich-Shop bestellen