METIS: VG Wort-Ausschüttungen für Digitales

METIS Frau sitzt am Laptop und schaut in die Kamera

METIS steht für Meldesystem für Texte auf Internetseiten und ist eine Abteilung der VG Wort. Wenn Sie Texte digital veröffentlicht haben, die urheberrechtlich geschützt sind, können Sie diese Texte bei METIS melden, sofern Sie bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen haben. Sie erhalten dann Ihren Anteil bei den Ausschüttungen für digitale Publikationen von der VG Wort. (Warum das für Sie sinnvoll und was die VG Wort eigentlich ist, lesen Sie in meinem Blogpost: VG Wort – Must-Knows für Autor*innen.)

 

METIS – das steckt dahinter

Urheberrechtlich geschützte Texte im Internet werden vielfach rezipiert und weiterverarbeitet. Dies geschieht häufig über Lizenzregelungen zwischen den Nutzer*innen und den jeweiligen Rechteinhaber*innen. So könnten Sie und ich uns zum Beispiel darüber verständigen, dass wir eine Ihrer Online-Publikationen kommerziell weiterverwenden, zum Beispiel als Quellentext für ein Lehrbuch. Sie als Rechteinhaber*in (oder Ihr Verlag, der Sie, Ihre Rechte und Interessen vertritt) schließen mit mir (bzw. mit meinem Verlag) einen Lizenzvertrag. Sie bekommen das im Vertrag vereinbarte Honorar:  In solchen Fällen ist die VG Wort nicht beteiligt.

Es gibt aber andere Fälle, in denen Sie und ich uns nicht über die Weiternutzung von Texten austauschen – weitere Informationen dazu, was genau darunter fällt und in welchen Fällen Unternehmen und Behörden eigene Lizenzen mit der VG Wort abzuschließen haben, finden Sie auf den Seiten der VG Wort. Bei diesen sogenannten „Privatkopien“ springt die VG Wort als Mittlerin ein zwischen den Nutzer*innen und den Rechteinhaber*innen (also Autor*innen und ihren Verlagen).

Um als Urheber*in an den METIS-Ausschüttungen der VG Wort zu partizipieren, gibt es zwei Möglichkeiten.

 

METIS – so partizipieren Sie

Wie oben angerissen, schließen Sie zunächst einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort ab. Sobald Sie diesen Schritt gegangen sind, melden Sie jede Ihrer Veröffentlichungen an die VG Wort – am besten immer direkt nach Erscheinen, dann vergessen Sie nichts! Denn es gibt eine Deadline für Ihre VG Wort-Meldung.

Über T.O.M. (Texte online melden), das Portal der VG Wort, können Autor*innen oder Übersetzer*innen nicht nur ihre Druckwerke registrieren. Sie haben auch die Möglichkeit, sich bei der VG Wort für die Sonderausschüttung für digitale Publikationen anzumelden. Jedenfalls dann, wenn Ihre Veröffentlichungen keine Zählmarke vorzuweisen haben.

Die Budrich-Verlage verzichten derzeit auf die Implementation der Zählmarken bei eBooks und eJournals. Mit diesen Zählmarken soll festgehalten werden, wie häufig ein einzelner Text innerhalb eines Kalenderjahres aufgerufen worden ist. Die quantitative Hürde ist an dieser Stelle relativ hoch, das Implementieren der Zählmarken sehr aufwändig. Erst kürzlich habe ich mit Vertreter*innen (größerer) Wissenschaftsverlage gesprochen: Sie hatten das Einbauen der Zählpixel auf ihren Seiten ausgetestet und feststellen müssen, dass der Ertrag die Mühe nicht lohnt. Nur ein kleiner Bruchteil der gemeldeten Texte kamen überhaupt innerhalb eines Kalenderjahres auf die notwendigen Zugriffszahlen. Deshalb ist aktuell die alternative Meldung für die METIS-Sonderausschüttung für unsere Autor*innen die einfachste Variante.

Im Gegensatz zur regulären Ausschüttung mit Zählmarke hängt bei der Sonderausschüttung die Vergütung nicht von der Anzahl der Aufrufe Ihres Textes ab, sondern vom Zeitraum, den der Text online verfügbar steht. Sie selbst melden als Autor*in Ihre digitalen Veröffentlichungen über den METIS-Bereich innerhalb des T.O.M-Systems (Texte online melden) der VG Wort.

Die VG Wort stellt eine Handreichungen für Urheber*innen zu METIS zur Verfügung.

 

Fazit

Sie sollten jede Ihrer urheberrechtlich geschützten Veröffentlichungen bei der VG Wort anmelden, um an den entsprechenden Ausschüttungen zu partizipieren! Bei Fragen wenden Sie sich gern an mich oder Sie nehmen direkt Kontakt auf mit den freundlichen Kolleg*innen der VG Wort.

Bleiben Sie gut informiert: Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter budrich intern.


Die Autorin

Porträt der Verlegerin Barbara Budrich mit offenen langen Haaren, dunklem Jacket über einem T-Shirt, freundlich lächelnd.Barbara Budrich, M.A., ist von Kindesbeinen an im Wissenschaftsverlag tätig und seit 2004 selbstständige Verlegerin. Außerdem ist sie Trainerin und Coach für wissenschaftliches Schreiben und Publizieren im Schulungsunternehmen budrich training. Zudem ist sie selbst Autorin. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz führt sie seit 2015 als Vorbildunternehmerin. Weitere Informationen zu Barbara Budrich.

 

© Foto Barbara Budrich: privat | Titelbild: © Unsplash 2023; Foto: Andrea Piacquadio