Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Barrierefreie eBooks bei Budrich

Mann liest mit einer Lesehilfe. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist in Deutschland am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften zur Barrierefreiheit betreffen auch die Verlagsbranche. Wie werden die Erfordernisse des BFSG im Verlag umgesetzt und was ändert sich für wissenschaftliche Publikationen? Wir geben einen Überblick, was Sie als Autor*in über barrierefreie Publikationen wissen müssen.

 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreiheit ist ein essenzieller Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Mit dem BFSG wird das Ziel verfolgt, die gleichberechtigte, selbstbestimmte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen sowie von älteren Menschen zu fördern.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) dient der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in Deutschland. Es gilt bei bestimmten digitalen Produkten und Dienstleistungen, inklusive bestimmter Webseiten, Onlineshops und mobilen Anwendungen wie Apps. Die Buchbranche betreffen vor allem die BFSG-Regelungen zu eBooks, E-Readern und Onlineshops.

Die neuen Vorschriften zur Barrierefreiheit müssen ab dem 28. Juni 2025, wenn das BFSG in Kraft tritt, angewandt werden. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) konkretisiert sowohl allgemeine als auch branchenspezifische Barrierefreiheitsanforderungen.

 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Verlag: Was Sie als wissenschaftliche*r Autor*in wissen müssen

Für Verlage ist das BFSG insbesondere dadurch relevant, dass eBooks zu den Dienstleistungen zählen, die von dem Gesetz geregelt werden. Die konkrete Umsetzung der Anforderungen zur Barrierefreiheit im Verlag ist für wissenschaftliche Autor*innen vielfach mit Unklarheiten verbunden. Wir geben Antworten auf häufige Fragen zu barrierefreien Publikationen:

 

Müssen ab Juni 2025 alle Bücher barrierefrei sein? Wer muss die Barrierefreiheit gewährleisten?

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen eBooks ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein. Wird ein Titel in mehreren eBook-Formaten publiziert – zum Beispiel als PDF und EPUB –, sind Verlage verpflichtet, mindestens eine barrierefreie Ausgabe zu veröffentlichen. Im Unterschied dazu müssen digitale Zeitschriften (noch) nicht barrierefrei publiziert werden.

Als Hersteller muss der Verlag gewährleisten, dass Ihre Publikation die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt (§ 14 BFSG) – die Verantwortung liegt nicht bei Ihnen als Autor*in.

Es gibt aktuell jedoch Ausnahmeregelungen, sodass ab Sommer 2025 noch nicht alle eBooks tatsächlich barrierefrei erscheinen werden. Für Verlage sind vor allem die Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen (§ 3 Abs. 3 S. 1 BFSG) sowie für eine „aktuelle unverhältnismäßige Belastung“ (§ 17 BFSG in Verbindung mit Anlage 4 BFSG) relevant. Gemeint ist eine zu hohe wirtschaftliche Belastung durch die zusätzlichen Kosten, die aufgrund der barrierefreien Herstellung entstehen.

Im Verlag Barbara Budrich und bei Budrich Academic Press kalkulieren wir die Wirtschaftlichkeit einer barrierefreien Ausgabe für jedes Publikationsprojekt individuell. Wir verfolgen das Ziel, so viele Titel wie möglich barrierefrei zu publizieren. Darauf gehen wir weiter im Beitrag noch genauer ein.

 

Was bedeutet Barrierefreiheit von eBooks?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte und Dienstleistungen von Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind (§ 3 BFSG). Das wird etwa dadurch garantiert, dass Informationen über das Zwei-Sinne-Prinzip verfügbar sind.

Für barrierefreie eBooks bedeutet das, dass sie durch eine Text-to-Speech-Funktion akustisch wiedergegeben werden können. So können blinde und sehbehinderte Menschen das eBook mithilfe von assistiven Technologien ohne Abstriche nutzen. Informationen zur Barrierefreiheit in den Metadaten ermöglichen die Auffindbarkeit barrierefreier eBooks.

 

Welche technischen Standards müssen barrierefreie eBooks erfüllen?

Ein barrierefreies eBook muss bestimmte technische Standards erfüllen. Die Textstruktur muss beispielsweise so aufbereitet sein, dass Screenreader die inhaltliche Hierarchie des Textes erfassen können. Das ermöglicht die akustische Wiedergabe des Inhalts sowie die Navigation innerhalb des Buches.

Folgende Ansprüche haben wir im Verlag Barbara Budrich und bei Budrich Academic Press für barrierefreie eBooks im Dateiformat PDF oder als EPUB3 für uns festgelegt:

  • Die PDF-Datei Ihrer Publikation muss eine automatische Prüfung auf Barrierefreiheit mit dem PDF Accessibility Checker (PAC) bestehen. EPUB-Dateien testen wir mit dem Programm ACE by Daisy automatisch auf Barrierefreiheit.
  • Interne und externe Links müssen im Dokument aktiviert sein. Externe Links verlinken aus dem eBook heraus auf externe Webseiten. Interne Links meint etwa Verlinkungen zwischen dem Inhaltsverzeichnis und den Kapiteln eines eBooks oder innerhalb der Kapitel, beispielsweise zwischen Fußnotenziffer und Fußnote.
  • Das eBook muss Lesezeichen enthalten.
  • Alle inhaltlich relevanten Grafiken müssen mit einem Alternativtext (Alt-Text) hinterlegt sein. Entsprechend ändert sich für Sie als Autor*in bei barrierefreien eBooks, dass Sie für jede Abbildung in Ihrem Manuskript zusätzlich eine kurze Alternativbeschreibung liefern müssen. Für reine Schmuckgrafiken o.Ä. ist kein Alt-Text erforderlich.
  • Tabellen sollten im Dokument Screenreader-gerecht angelegt sein. Sollte dies nicht möglich sein, müssen Tabellen ebenfalls mit einem Alternativtext hinterlegt werden. Den Alt-Text liefern auch in diesem Fall Sie als Autor*in.
  • Unsere PDF-Daten entsprechen dem Standard PDF/UA 1 (ISO-Norm ISO 14289‑1 2014), während unsere EPUBs das Format EPUB 3 haben, welches ebenfalls den barrierefreien Zugang erleichtert.

Barrierefreie eBooks sollten zudem in Screenreader-Ansicht korrekt wiedergegeben werden.

Sie möchten tiefergehend in das Thema barrierefreie eBooks einsteigen? Die genauen Anforderungen finden Sie in § 18 BFSGV. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels stellt auf seiner Webseite umfangreiche Informationen zum Thema Barrierefreiheit in der Buch- und Verlagsbranche zur Verfügung. Dort finden Sie auch Leitfäden zu barrierefreien EPUB3-eBooks und PDF-Dokumenten. Weitere Informationen finden Sie zudem im Handbuch „E-Books ohne Barrieren. Auf dem Weg in eine barrierefreie, digitale Zukunft“ der Fondazione LIA.

 

Können Sie ein barrierefreies eBook als Autor*in selbst setzen?

Wenn Sie den Satz für Ihre wissenschaftliche Publikation als Autor*in selbst übernehmen, setzen Sie den Text in der Regel in Microsoft Word. Das ist im Hinblick auf die Barrierefreiheit der Publikation jedoch mit einigen Tücken verbunden: Fehler beim Anlegen der Textstruktur können zum Beispiel dazu führen, dass etwa Kapitelüberschriften oder Tabellen von Screenreadern nicht richtig erkannt werden. Beim Export von Word werden zudem beispielsweise die Fußnoten nicht als Link exportiert und sind daher nicht barrierefrei.

Wenn Sie Ihren Text in Word selbst setzen, erreichen Sie daher in der Regel aktuell keine vollständig barrierefreie Datei – wir können in diesem Fall lediglich dabei unterstützen, Ihre Publikation „so barrierefrei wie möglich“ zu gestalten. Wenn Ihre Publikation von einer Setzerei professionell in Adobe InDesign gesetzt wird, erhalten Sie dagegen in der Regel ein barrierefreies PDF gemäß dem Standard PDF/UA oder ein barrierefreies EPUB3-eBook.

Da Microsoft als Hersteller von Word bzw. Adobe als Entwickler des PDF-Formats momentan noch keine Lösungen anbieten, sind wir aktuell dabei, alternative Lösungsmöglichkeiten zu testen. Wir hoffen, in Zukunft auch barrierefreie PDFs aus Word-Dokumenten sicherstellen zu können.

 

Barrierefreies Publizieren in den Budrich-Verlagen

Im Verlag Barbara Budrich und bei Budrich Academic Press beschäftigen wir uns bereits seit vielen Jahren im Bereich der Herstellung unserer Bücher und Zeitschriften mit dem Thema Barrierefreiheit. So konnten wir uns ein umfangreiches Know-how aneignen, um optimal auf das Inkrafttreten der BFSG-Anforderungen vorbereitet zu sein.

Auch in unserem ersten Jahresbericht für Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion (DEI) lautet ein zentrales Ziel für das Jahr 2025Förderung von Inklusion durch Steigerung von Barrierefreiheit entsprechend dem BFSG und darüber hinaus“.

Wenn Sie in den Budrich-Verlagen veröffentlichen, erscheint Ihr Buch in der Regel parallel als Printausgabe und als eBook. Abhängig von der wirtschaftlichen Machbarkeit wollen wir 2025 einen Großteil unserer eBooks nach den BFSG-Anforderungen barrierefrei produzieren. Insbesondere bei unseren Open-Access-Titeln wollen wir die Rezeption auch für visuell eingeschränkte Menschen erleichtern. Wir bemühen uns zudem, nicht nur unseren Onlineshop BFSG-konform zu gestalten, sondern auch bei unseren Webseiten barrierefreie Funktionalitäten zu ermöglichen.

Wo Barrierefreiheit aktuell aus unterschiedlichen Gründen (noch) nicht möglich ist, arbeiten wir gerne jederzeit mit Einzelnen und/oder Betroffenenverbänden an einer Verbesserung der Voraussetzungen oder der Verfügbarkeit einzelner Titel in möglichst zugänglicher Form – sprechen Sie uns dazu einfach an, wir werden prüfen, was sich machen lässt.

Wenn Sie an einer barrierefreien Veröffentlichung Ihrer wissenschaftlichen Publikation in den Budrich-Verlagen interessiert sind, erwähnen Sie dies gerne bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit unserem Lektoratsteam. So können wir die Barrierefreiheit in unserer Projektkalkulation direkt berücksichtigen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Fördermitteln.

 

Fazit zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Verlag

Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen in Form von barrierefreien eBooks erleichtert den Zugang zu Wissen und Wissenschaft für visuell eingeschränkte Menschen. Ab Juni 2025 sind Verlage nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet, eBooks barrierefrei zu veröffentlichen, sofern keine Ausnahmeregelung greift.

Barrierefreie eBooks müssen bestimmte technische Standards erfüllen. Ein eBook ist beispielsweise dann barrierefrei, wenn es nach dem Zwei-Sinne-Prinzip akustisch wiedergegeben werden kann. Die Barrierefreiheit Ihrer Publikation muss der Verlag gewährleisten – nicht Sie als Autor*in.

 

Haben Sie noch Fragen zur Barrierefreiheit Ihrer Publikation?

Wenden Sie sich gerne an Magdalena Lautenschlager im Verlag Barbara Budrich für weitere Informationen.

 

Quellen

 

Sie möchten im Verlag Barbara Budrich publizieren?

Nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu uns auf: lektorat@budrich.de
Lieber erst mal in Ruhe stöbern? Alle Informationen finden Sie auf unserer Veröffentlichen-Seite.

 

© Titelbild: unsplash.com | Sigmund