formatierung:abdruckgenehmigung

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
formatierung:abdruckgenehmigung [01.06.2010 17:11] bbformatierung:abdruckgenehmigung [27.11.2024 15:23] (aktuell) Magdalena Lautenschlager
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Abdruckgenehmigung ====== ====== Abdruckgenehmigung ======
  
 +Für [[:formatierung:abbildung|Abbildungen]], Grafiken und längere Textpassagen ([[:formatierung:zitate|Zitate]]) von anderen UrheberInnen sind korrekte [[:formatierung:quellenangaben|Quellenangaben]] eine Selbstverständlichkeit. Unter Umständen müssen Abdruckgenehmigungen eingeholt werden.
  
-Für [[Abbildung|Abbildungen]][[Grafik|Abbildungen]] und längere Textpassagen ([[Zitate]]) von anderen UrheberInnen sind korrekte [[Quellenangaben]] eine SelbstverständlichkeitUnter Umständen müssen Abdruckgenehmigungen eingeholt werden.+Für normale wissenschaftliche Zitate ist es nicht notwendigAbdruckgenehmigungen einzuholen. Eine korrekte Quellenangabe (mit Angabe der entsprechenden Seitenzahlenist hingegen selbstverständlich. Sollte das Zitat umfangreicher sein, fragen Sie bitte beim Verlag nach: Es gibt keine verbindliche Grenze, ab wann ein Zitat zu einem – genehmigungs- und meist kostenpflichtigen – Abdruck wird, es ist Ermessenssache des Rechteinhabers. 
 + 
 +Übrigens gibt es auch Richtlinien für die wissenschaftliche Zitation von Bildern, denn auch die Verwendung von Bildern ist nicht automatisch genehmigungs- und damit entgeltpflichtigIn der Regel dürfen die verwendeten Bilder dann nicht größer als ein Drittel Seite sein und sie müssen zum Verständnis des Textes unabdingbar sein – rein dekorative Verwendung ist damit ausgeschlossen, wenn der Zitatcharakter erhalten bleiben soll. 
 + 
 +Auch Materialien aus dem Internet unterliegen diesen urheberrechtlichen Bestimmungen. Und auch für die Verwendung im Internet gelten die genannten Regeln! Das Urheberrecht zu respektieren heißt, das geistige Eigentum anderer (und damit auch das eigene) anzuerkennen.
  
  
  • formatierung/abdruckgenehmigung.1275405085.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 22.03.2018 13:48
  • (Externe Bearbeitung)