formatierung:abdruckgenehmigung

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formatierung:abdruckgenehmigung [30.10.2009 12:43] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1formatierung:abdruckgenehmigung [27.11.2024 15:23] (aktuell) Magdalena Lautenschlager
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 +Für [[:formatierung:abbildung|Abbildungen]], Grafiken und längere Textpassagen ([[:formatierung:zitate|Zitate]]) von anderen UrheberInnen sind korrekte [[:formatierung:quellenangaben|Quellenangaben]] eine Selbstverständlichkeit. Unter Umständen müssen Abdruckgenehmigungen eingeholt werden.
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 +Für normale wissenschaftliche Zitate ist es nicht notwendig, Abdruckgenehmigungen einzuholen. Eine korrekte Quellenangabe (mit Angabe der entsprechenden Seitenzahlen) ist hingegen selbstverständlich. Sollte das Zitat umfangreicher sein, fragen Sie bitte beim Verlag nach: Es gibt keine verbindliche Grenze, ab wann ein Zitat zu einem – genehmigungs- und meist kostenpflichtigen – Abdruck wird, es ist Ermessenssache des Rechteinhabers.
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 +Übrigens gibt es auch Richtlinien für die wissenschaftliche Zitation von Bildern, denn auch die Verwendung von Bildern ist nicht automatisch genehmigungs- und damit entgeltpflichtig. In der Regel dürfen die verwendeten Bilder dann nicht größer als ein Drittel Seite sein und sie müssen zum Verständnis des Textes unabdingbar sein – rein dekorative Verwendung ist damit ausgeschlossen, wenn der Zitatcharakter erhalten bleiben soll.
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 +Auch Materialien aus dem Internet unterliegen diesen urheberrechtlichen Bestimmungen. Und auch für die Verwendung im Internet gelten die genannten Regeln! Das Urheberrecht zu respektieren heißt, das geistige Eigentum anderer (und damit auch das eigene) anzuerkennen.
  
  
-Für [[Abbildung|Abbildungen]], [[Grafik|Grafiken]] und längere Textpassagen ([[Zitate]]) von anderen UrheberInnen sind korrekte [[Quellenangaben]] eine Selbstverständlichkeit. Unter Umständen müssen Abdruckgenehmigungen eingeholt werden. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Verlag. 
  • formatierung/abdruckgenehmigung.1256903003.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 22.03.2018 13:48
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