Verlegerbeteiligung der VG Wort: höchste Zeit!

Zwei weiße gefiederte Tiere mit Kopf unter Wasser und Körper über Wasser. Verlegerbeteiligung

Seit 2015 bleibt die Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes aus, somit verzögert sich die geplante Wiedereinführung der Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort weiter. Die fehlenden Ausschüttungen sind für viele deutsche Verlage existenzbedrohend.

Daher appelliert der Börsenverein des Deutschen Buchhandels an die Bundesregierung,

die Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften aus dem Referentenentwurf für ein erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts herauszunehmen und diese Regelung noch in diesem Jahr in einem gesonderten Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag zur Ersten Lesung einzubringen.

Quelle: Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. vom 17.11.2020

Das Problem: Bereits seit 2015 erhalten Verlage keinen garantierten Ausgleich mehr, wenn ihre Publikationen genutzt werden (beispielsweise in Bibliotheken ausgeliehen oder privat kopiert). Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben ihren Willen bekundet, die Verlegerbeteiligung gesetzlich zu reaktivieren, doch bisher gibt es zu dem Entwurf keine gemeinsame Linie von den Regierungsparteien.

 

Verlegerbeteiligung: den Verlag „mitnehmen“

Der Bundestag hatte Ende 2016 verfügt, dass Urheber*innen ihre Verlage an den Ausschüttungen partizipieren lassen dürfen. Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen würden. Weitere Informationen zur VG Wort finden Sie auf unserem Blog unter VG Wort: Must-knows für Autor*innen.

Es ist eine Möglichkeit – nicht mehr und nicht weniger. Keine Verpflichtung. Und weder können wir “kontrollieren”, noch können wir gezielt danken, sollten Sie als Autor*in uns bei den Ausschüttungen der VG Wort derzeit beteiligen. Deshalb danken wir Ihnen hiermit, dass Sie sich mit der Thematik befassen und aktiv entscheiden, ob Sie uns beteiligen wollen oder nicht.

 

Melden nicht vergessen!

Haben Sie Ihren Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen? Haben Sie all Ihre Publikationen des laufenden Kalenderjahres gemeldet? Haben Sie Ihre METIS-Meldung abgegeben? Schauen Sie auf die Seite der VG Wort und prüfen Sie, dass Sie alle notwendigen Schritte vollzogen haben!

 

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