Netzpolitik. Eine feministische Einführung
von Francesca Schmidt
Über das Buch
Netzpolitik für und in der digitalen Gesellschaft ist einem steten Wandel unterworfen. Dem noch im Entstehen begriffenen Politikfeld fehlen bislang tiefergehende feministische Analysen für diesen Wandlungsprozess. Diese erste Einführung stellt einen Beitrag zur Schließung dieser Lücke dar. Bisherige Entwicklungslinien, Erkenntnisse und Standpunkte werden zusammengeführt, um daraus entsprechende Visionen und Perspektiven zu entwickeln.
Leseprobe: S. 36-42
3. Netzpolitik: Politik mit dem Netz oder Politik für das Netz
Wer regiert das Internet? Das ist die große Frage. Haben die Nutzer*innen die Oberhand oder werden sie von digitalen Strukturen dominiert? Was bedeutet Netzpolitik überhaupt – Politik im Internet, Politik mit dem Internet oder Politik für das Internet? Allgemein wird Netzpolitik sowohl verstanden als Politik für das Internet als auch als Politik mit dem Internet (Greef 2017; Schröder 2012). In der (politischen) Debatte wird zunehmend von Digitalpolitik gesprochen, was ein breiteres umfassenderes Verständnis von Digitalisierung anzeigen soll (Hofmann, Kersting, Ritzi & Schünemann 2019: 11).
Internet ist in diesem Zusammenhang alles, was die (Kabel-)Struktur nutzt, um Daten auszutauschen, zu empfangen oder zu speichern. Das reicht dann vom World Wide Web bzw. der Oberfläche davon, die wir sehen, wenn wir den Browser öffnen, bis hin zu Sprachassistenten und dem Smart Home, also Heizungen, Videoüberwachung oder Kühlschränke, die online steuerbar sind bzw. online untereinander kommunizieren. Dabei ist neben der Regulierung von (physischen) Infrastrukturen (also Servern, Kabeln, die Server verbinden usw.) und der strukturellen Erfassung und Nutzung von Daten auch die Regulierung der Unternehmen gemeint, die auf digitale Geschäftsmodelle setzen und mindestens im Bezug auf ihre Erfassung von Nutzer*innendaten reguliert werden müssen. In diesem Buch soll es vorrangig um die Regulierung des Internets als Struktur gehen, also um eine Politik für das Internet. Dabei steht fest, dass Politik weit mehr ist als der reine Regulierungsprozess. Das Politische, Politik in seinen realen Ausformungen ist komplex und schwer mit nur einer Begrifflichkeit zu fassen. Hierbei wird von einem weiteren Politikbegriff (vgl. Hay 2002: 74f.), im Gegensatz zu einem engen, ausgegangen, demgemäß Politik überall dort stattfindet, wo es Machtverhältnisse gibt – Politik verstanden als Prozess. Dieses weite Politikverständnis beschränkt sich nicht nur auf die Analyse von Institutionen. Im Grunde haben damit alle gesellschaftlichen Verhältnisse ein politische Dimension. Getreu dem feministischen Motto: „Das Private ist politisch“, findet Politik nicht nur in festgelegten staatlichen Strukturen, Orten und einer diskursiven Öffentlichkeit statt. In der Folge können wir also auch Regulierungsprozesse, Diskurse oder Aushandlungen von Macht und Zugängen im und um das Internet, die nicht von staatlichen Strukturen ausgehen, als politische Prozesse verstehen. Dies gilt auch für jene von Unternehmen und Zivilgesellschaft.
In Deutschland wird die für mich leitende Richtung der Netzpolitik, also Politik für das Internet, seit den 1990er Jahren vor allem in wissenschaftlichen Kontexten als etwas wahrgenommen, für das (internationale) Regulierungsmodelle entwickelt werden sollten. Natürlich gab es zur gleichen Zeit aktivistische Initiativen, die sich einerseits mit dem Internet als Herrschaftsinstrument auseinandergesetzt haben, wie auch in Kapitel 2 zum Cyberfeminismus zu sehen war, anderseits mit dem Internet neue gesellschaftliche Diskurse eröffnen wollten und sich gegen jegliche staatliche Regulierung sträubten. Außerhalb von Forschung steckt in Deutschland die Diskussion und vor allem die Praxis, zum Beispiel im Sinne einer spezifischen parlamentarischen oder institutionalisierten Verankerung, noch in den Anfängen, ist aber auf einem sehr guten Weg (Greef 2017; Hofmann & Haunss 2015; Hösl & Reiberg 2016; Reiberg 2018).
International zeigen sich schon länger Regulierungsbestrebungen – sowohl von wirtschaftlicher wie von zivilgesellschaftlicher und staatlicher Seite – rund um das Internet. Diese Politiken für das Netz lassen sich mit dem Begriff Internet Governance fassen. Internet Governance setzt – wie es auf dem Weltgipfel der Informationsgesellschaft 2005 in Tunis formuliert wurde – den strukturellen und normativen Rahmen:
„Internet governance is the development and application by governments, the private sector, and civil society, in their respective roles, of shared principles, norms, rules, decision-making procedures, and programs that shape the evolution and use of the Internet“ (Working Group on Internet Governance 2005: 4).
Dem kann der Begriff der Internet Policy zugeordnet werden. Sandra Braman, Kommunikationswissenschaftlerin an der Texas A&M University, sieht Internet Policy „defined as those laws and regulations that are either specific to Internet infrastructure and its uses (e.g., domain names, or trying to control spam) or apply to long-standing legal issues that have so qualitatively changed in nature in the digital environment that significant changes are required of the legal system (e.g., privacy and copyright)“ (Braman 2011: 140). Mit Internet Policy sind also die tatsächlichen Gesetze gemeint, die unter den veränderten Bedingungen digitaler Umgebungen zur Anwendung kommen. In diesem Buch wird es also weniger um die internationalen Governance-Ansätze gehen, die, wie im obigen Zitat beschrieben, auf Kooperationen zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteur*innen setzen. Vielmehr soll es um aktuelle bzw. spezifische Gesetzgebung bzw. Regularien für das Internet gehen, wie zum Beispiel das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, um welches es noch genauer im Kapitel zu digitaler Gewalt gehen soll.
Das Politikfeld Netzpolitik, mit dem ich mich im Folgenden befassen möchte, ist also vor allem ein Zusammenspiel von Internet Governance und Internet Policy.21
Neben dem ersten großen Bereich – der Politik für das Internet – gibt es allerdings die zweite große Richtung, die ich eingangs erwähnte: Politik mit dem Netz. Darunter subsumiere ich Politiken, die das Internet zum Beispiel als Mobilisierungsmedium für Proteste (on- und offline) nutzen. Beispiele hierfür sind OccupyWallStreet, die Slutwalks oder Aufstände in Nordafrika 2010, 2011, sowie die feministischen Hashtag-Proteste #MeToo, #aufschrei, #ausnahmslos oder #schauhin.22
Aber auch der US-Wahlkampf 2016 und der Women’s March on Washington und die Debatten rund um Fake-News, gezielte Falschmeldungen und Desinformationen, zeigen die Möglichkeiten sowohl der Vernetzung als auch der (aufgrund von Desinformation fragilen) demokratischen Meinungsbildung durch das Internet.
Wir sehen also, dass Netzpolitik, verstanden als Politik mit dem Netz, aktuell weniger strukturelle (technologische) Fragen im Blick hat als vielmehr eine Politisierung durch das Internet.23
Wenngleich die Diskussion gerade um Fake-News hier eine Brückenfunktion einnehmen könnte. Denn sie tangiert erheblich die Auseinandersetzung, wie Kommunikation und Öffentlichkeit im Internet reguliert werden muss, sowie die Frage, welche kapitalistischen und vielleicht auch autoritären Strukturen ein gesteigertes Interesse haben, das Internet als Vehikel für politische Prozesse zu nutzen. Das heißt, es geht hier sowohl um grundlegende technologische bzw. politische Fragen der Regulierung als auch um die der Politisierung mit dem Internet. Wenngleich Fake News kein neues Phänomen sind (Keil & Kellerhoff 2017) und eine wissenschaftstheoretische Verortung gerade für den digitalen Bereich noch am Anfang steht, kann schon jetzt festgestellt werden, dass digitale Öffentlichkeiten die Verbreitung von Fake News befördern (Humborg & Nguyen 2018; Müller & Denner 2017). In diesem Sinne wäre eine juristische Regelung, ggf. technologische Lösung, dieser Problematik wünschenswert.
Zurück zum Verständnis von Netzpolitik als Zusammenspiel von Internet Policy und Internet Governance.
Als zentrale Themenbereiche der Netzpolitik gelten Infrastruktur und Inhalte. Zum einen interessieren also technische Fragen, die zum Beispiel die Infrastruktur des Internets betreffen, also die verwendeten (physischen) Netzwerke, ohne die es das Internet gar nicht gäbe. In diesem Zusammenhang sind Schnittstellen und Protokolle ausschlaggebend. Zum anderen sind es sowohl Fragen der Inhalte im Internet als auch der Dienste, die diese Inhalte bereitstellen. Diesem Bereich sind auch die Themen Urheberrecht und Datenschutz zugeordnet (Greef 2017: 23).
Die Einzelthemen des netzpolitischen Feldes der Regulierung, zum Beispiel die Regulierung der physischen Netze oder die Frage, aus wie vielen Ziffern IP-Adressen bestehen sollen, lassen sich in die unterschiedlichen Bereiche der Netzpolitik einordnen.
3.1 Zugang zum Internet
Der Zugang zum Internet als erstes großes Thema soll an dieser Stelle eher auf die technische denn die inhaltliche oder strukturelle Seite abheben, zum Beispiel mit Fragen nach Alphabetismus oder technischer Literacy. Der Gegenstand der Betrachtung ist dementsprechend: Wer kommt wie, von wo und mit welcher Geschwindigkeit überhaupt ins Internet? Wenn wir über den physischen Zugang zum Internet sprechen, sprechen wir einerseits über Schnittstellen, den Internetanschluss, der entweder mobil oder via Breitband24 von Telekommunikationsunternehmen bereitgestellt wird, und anderseits von spezifische notwendige Hardware, wie zum Beispiel Smartphone oder Laptop.
Dieser Zugang ist weltweit, aber auch in Deutschland ungleich verteilt. Das Schlagwort Digital Divide ist hierfür leitend. Weltweit sind es vor allem Frauen, denen es an digitaler Teilhabe fehlt; sie haben zu 12 Prozent weniger Zugang zum Internet. Besonders eklatant ist der Gender Gap auf dem afrikanischen Kontinent (International Telecommunication Union 2018: 3).
Der Internetzugang wird aber auch bestimmt von der technischen Ausstattung, sowohl privat als auch beruflich, in einer sich geradezu rasant entwickelnden Digitalisierung der Arbeitswelt. Diese ermöglicht beispielsweise zunehmend das mobile Arbeiten, entweder von zuhause aus oder von unterwegs. Auch hier ist ein Gender Gap zu beobachten. So werden Männer viel eher mit den notwendigen Geräten wie Laptop oder Smartphone ausgestattet, und zwar doppelt bis dreimal so oft (Initiative D21 e.V. 2018a: 51).25
Eine grundlegende Infrastruktur zu schaffen, ist entweder Aufgabe der Regierung oder es wird in unternehmerische Hand gegeben.26 In Deutschland war das für den Telekommunikationsbereich lange Zeit die Telekom bzw. die Deutsche Bundespost (der rechtliche Vorläufer der Telekom AG). Liegt die Aufgabe in der Hand von Unternehmen, werden Notwendigkeiten für Infrastrukturmaßnahmen vor allem aus unternehmerischer Sicht betrachtet. Für Deutschland heißt das, dass der Breitbandausbau27 in ländlichen Regionen nur schleppend vorangeht, was am Ende einer infrastrukturellen Benachteiligung gleichkommt. Anders ausgedrückt: Regionen und die dort lebenden und arbeitenden Personen werden strukturell diskriminiert, weil es aus unternehmerischer Sicht schlicht nicht profitabel genug ist, dort ein schnelles Internet zur Verfügung zu stellen. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass es auch anders hätte kommen können. Schon unter Bundeskanzler Helmut Schmidt sollte Anfang der 1980er Jahre die damals noch staatliche Deutsche Bundespost mit dem Aufbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes betraut werden. Hätte Helmut Kohl, Nachfolger Schmidts, dieses Projekt nicht aufgehalten, wäre Deutschland heute wahrscheinlich mit einem der besten Glasfasernetze weltweit ausgestattet und das Problem des unterentwickelten Breitbandausbaus wäre nicht vorhanden (Berke 2018). Der Postminister der Kohl-Regierung, Christian Schwarz-Schilling (CDU), erklärte kürzlich im Deutschlandfunk, dass statt des geplanten Glasfasernetzes das deutsche Kabelnetz ausgebaut wurde, um dem deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehen, das zu jener Zeit mit einer „absoluten linken Schlagseite versehen“ war, mit dem Privatfernsehen einen konservativen Gegenpol entgegenzustellen (Hübert 2017).
Weltweit steigt die Zahl der Internetnutzer*innen kontinuierlich. Im Jahr 2015 waren es 3,2 Milliarden, für das Jahr 2019 wird die Zahl bereits auf 4,13 Milliarden geschätzt (Rabe 2019). Doch bestehen weiterhin signifikante Unterschiede. Während in Staaten des globalen Nordens mehr als 86 Prozent der Haushalte über einen Internetzugang verfügen, sind es in Ländern des globalen Südens nur maximal 47 Prozent28 (International Telecommunication Union 2019: 2). Der Gender Gap nimmt im Globalen Süden noch zu. Lag er 2013 noch bei 29,9 Prozent in den sogenannten least developed countries (LDCs) und bei 15,8 Prozent in den developing countries, sind es 2019, laut ITU, 42,8 bzw. 22,8 Prozent. Global gesehen liegt der Mittelwert bei 17 Prozent (International Telecommunication Union 2019: 3f.).
Zugang zum Internet im Sinne von Infrastruktur zu haben, ist heute, zumindest in Ländern des globalen Nordens, nur noch selten eine Frage von Ja oder Nein, auch weil die mobile Nutzung des Internets durch Smartphones und/oder Tablets immer weiter steigt (Initiative D21 e.V. 2016: 11). Stattdessen beschreiben Anschlussgeschwindigkeiten, Gerätekompatibilität und grundsätzliche politische Rahmenbedingungen heute, vor allem in ihrer Kombination, was mit Zugang zum Internet gemeint ist. Denn zu diesem Zugang zählt auch das Vorhandensein einer entsprechenden physischen Schnittstelle, also Hardware wie PC, Laptop, Smartphone, Handy, Tablet, E-Book-Reader sowie Geräte, die dem Internet der Dinge zugeordnet werden, etwa Fitnessarmbänder, Kühlschränke, Überwachungsanlagen oder smarte Autos. Wer diesen persönlichen Hardware-Zugang nicht hat, kann auf öffentlich zugängliche Computer in Bibliotheken, Schulen oder Internetcafés ausweichen, die dann allerdings nicht selten mit Restriktionen bezüglich des Zugangs zu Inhalten ausgestattet sind. Wenn das Internet und die dazugehörigen Technologien für demokratische und/oder lebensreale Prozesse integral werden (wenn es beispielsweise nur die Möglichkeit der Onlinebewerbung für Jobs oder die ausschließliche Onlinebeteiligung an Prozessen gibt), dann kann ein Inhaltefilter auf einem Bibliotheksrechner darüber entscheiden, ob und wie Menschen an Demokratie teilhaben können. Ein Inhaltefilter würde dann zum Beispiel bestimmte Seiten von vornherein sperren. Ein Anschluss, der lediglich Seiten zulässt, die im direkten Zusammenhang mit der bereitstellenden Institution stehen, und der vielleicht darüber hinaus noch eine Online-Zeitung anbietet, schließt Nutzer*innen von sozialen Netzwerken, anderen Online-Zeitungen, zum Beispiel in anderen Sprachen, oder von Regierungsseiten aus, die beispielsweise eine E-Petition geschaltet haben. Hier wird sichtbar, dass der Zugang zum Internet und der Zugang zu Inhalten nicht strikt voneinander zu trennen sind. Wenn der reglementierte Zugang der einzige Internetzugang ist, wird deutlich, dass Ausschlüsse reproduziert und verfestigt werden.
Beide Zugänge, sowohl der durch das Telekommunikationsunternehmen, also der Internetanschluss an sich, als auch der über Schnittstellen mit Hardware, sind marktwirtschaftlich oder zum Teil staatlich vermachtet und damit nicht hierarchiefrei. Einkommen, Bildung und Geschlecht haben Auswirkungen darauf, ob der Zugang zum Internet möglich ist. Ein Grundrecht auf (schnelles) Internet wird seit längerem gefordert und ist bereits durch politische wie auch gerichtliche Entscheidungen untermauert (vgl. Kettemann 2015). Für deprivilegierte Personen (zu denken wäre hier beispielsweise an Hartz-4-Empfänger*innen, geflüchtete Personen und/oder Alleinerziehende) könnte das bedeuten, dass endlich trotz geringem Einkommen der Zugang zum Internet von staatlicher Seite bereitgestellt werden müsste.
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21 Was genau das Politikfeld Netzpolitik umfasst, ist noch nicht endgültig entschieden (Greef 2017; Hösl & Reiberg 2016; Jakobi 2019; Reiberg 2018), aber in der Mehrzahl werden E-Democracy, verstanden als die Spiegelung von demokratischen Prozessen und Strukturen im Internet und alle damit im Zusammenhang stehenden Prozesse (also auch E-Goverment), als Politikformen mit dem Netz verstanden (Greef 2017: 23f.). Dies würde zum Beispiel internetgestützte Wahlen oder andere Abstimmungsverfahren umfassen. E-Government (vereinfacht gesagt, die elektronische Verwaltung) und E-Partizipation (Bürger*innenbeteiligung) sind E-Democracy untergeordnet und somit weitere zu berücksichtigende Felder (Meier 2009; Roleff 2012).
22 „Are you ready for a Tahrir moment?“, das war der Aufruf für OccupyWallStreet, verbreitet durch das kanadische Adbuster-Magazin. Der Protest nahm 2011 seinen Anfang in New York und breitete sich international aus. Ohne den Einsatz von Social Media, insbesondere Twitter, wäre das nicht möglich gewesen. Es ging u.a. um eine stärkere Kontrolle des Banken- und Finanzsektors und eine Einschränkung des wirtschaftlichen Lobbyings in der Politik. Die Bezugnahme auf die Demokratiebewegung in Tunesien und Ägypten ist direkt: „We are using the revolutionary Arab Spring tactic to achieve our ends and encourage the use of nonviolence to maximize the safety of all participants“(Occupy 2011). Die Slutwalk-Bewegung nahm ebenfalls ihren Anfang in Nordamerika, im kanadischen Toronto. Ausgelöst wurde diese Protestbewegung durch die sexistische Äußerung „Don’t dress like a Slut“ eines kanadischen Polizeibeamten während eines offiziellen Sicherheitsworkshops auf dem Campus der Universität. Slutwalks als Protestform gegen sexualisierte/sexuelle Gewalt und Sexismus breiteten sich vor allem über das Internet aus und wurden schnell zu einer globalen Emanzipationsbewegung, die in über 200 Städten auf sechs Kontinenten stattfand und teils noch stattfindet. Auf die Proteste selbst kann in diesem Rahmen nicht eingegangen werden, da sie hier beispielhaft für das Internet als Protesttool angeführt werden. Festzuhalten bleibt, dass es von Schwarzer feministischer Seite eine dezidierte inhaltliche Kritik an der Bewegung gab (Black Women’s Blueprint 2016). Die Hashtag-Proteste #MeToo und #aufschrei bezogen sich beide auf Sexismus und sexualisierte Gewalt. #aufschrei war eine vornehmlich deutschsprachige Debatte. Bei #schauhin ging es um die Problematisierung von (Alltags-)Rassismus, auch diese Debatte war deutschsprachig.
23 In Kapitel 2 zu Cyberfeminismus ist deutlich geworden, dass es eine strikte Trennung zwischen off- und online nicht geben kann. Insofern haben natürlich auch Politiken mit dem Netz Auswirkungen auf Technikstruktur und umgekehrt. Die obige Unterscheidung kann aber helfen sich, zumindest punktuell, auf Strukturfragen zu konzentrieren.
24 Breitband ist der Sammelbegriff für den Zugang zum Internet mit hohen Datenübertragungsraten. Darunter fallen zum Beispiel DSL, VDSL, Glasfaser oder Kabel. ISDN-Anschlüsse oder Telefonmodems haben keine derart hohen Übertragungsraten.
25 Die Nutzung des Homeoffice ist nach Geschlechtern unterschiedlich, wenn Sorgearbeit geleistet werden muss. Dann nämlich nutzen Frauen das Homeoffice auch für mehr Betreuungszeit und arbeiten gleichzeitig länger, wohingegen Männer bzw. Väter zwar mehr arbeiten, aber nicht mehr Betreuungsarbeit leisten (vgl. Lott 2019).
26 Zur Frage der Infrastruktur vergleiche: (Bode 2013; Buhr 2009; Wieland 2007).
27 Breitband ist der Sammelbegriff für den Zugang zum Internet mit hohen Datenübertragungsraten. Darunter fallen zum Beispiel DSL, VDSL, Glasfaser oder Kabel. ISDN-Anschlüsse oder Telefonmodems haben keine derart hohen Übertragungsraten.
28 Der ITU Report spricht von „developed countries“ (Internetzugang: 86,6 Prozent) und von „developing countries“ (Internetzugang 47 Prozent) bzw. „least developed countries (LDCs)“ (Internetzugang 19,1 Prozent). Ich jedoch verwende den Begriff Globaler Süden, denn „mit dem Begriff wird eine im globalen System benachteiligte gesellschaftliche, politische und ökonomische Position beschrieben. Globaler Norden hingegen bestimmt eine mit Vorteilen bedachte, privilegierte Position. Die Einteilung verweist auf die unterschiedliche Erfahrung mit Kolonialismus und Ausbeutung, einmal als Profitierende und einmal als Ausgebeutete. Die Einteilung in Süd und Nord ist zwar auch geographisch gedacht, aber nicht ausschließlich […] Mit dem Begriffspaar wird versucht, unterschiedliche politische Positionen in einem globalen Kontext zu benennen, ohne dabei wertende Beschreibungen wie zum Beispiel ‚entwickelt‘, ‚Entwicklungsländer‘ oder ‚Dritte Welt‘ zu benutzen“(glokal e.V. 2012: 8).
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Francesca Schmidt: Netzpolitik. Eine feministische Einführung
Politik und Geschlecht – kompakt, Band 3
© Pixabay 2020 / Foto: geralt