Geblättert: “Geschlechtlicher Neuanfang” von Kerstin Oldemeier

Person mit Lidschatten in den Farben der Transgenderflagge

Geschlechtlicher Neuanfang. Narrative Wirklichkeiten junger divers* und trans*geschlechtlicher Menschen

von Kerstin Oldemeier

 

Über das Buch

Nach ca. 200 Jahren der Kriminalisierung, Pathologisierung und gesellschaftlichen Unsichtbarkeit nicht-cisgeschlechtlicher Lebensweisen können gegenwärtige Entwicklungen als deutlicher gesellschaftlicher Wandel charakterisiert werden. Mit dem vorliegenden Buch über den geschlechtlichen Neuanfang junger divers* und trans* geschlechtlicher Menschen wird ein Gegenentwurf zu den zahlreichen Stereotypen über Nicht-Cisgeschlechtlichkeit vorgelegt. Im Fokus stehen dabei die subjektiven sowohl negativen als auch positiven Erfahrungen divers* und trans* geschlechtlicher Jugendlicher.

Leseprobe: S. 49-54

 

3) Soziologische Perspektiven auf Wirklichkeiten, Geschlechtlichkeiten und Adoleszenz

Mit einer Analyse narrativer Wirklichkeiten junger divers* und trans*geschlechtlicher Menschen sollen Erzählungen über retrospektive Deutungsprozesse des geschlechtlichen Erlebens rekonstruiert werden sowie ihre Erfahrungen bei einer geschlechtlichen Neu-Positionierung. D.h. der Fokus wird in dieser Arbeit auf subjektive Wahrnehmungen, Interpretationen und Erlebnisse gerichtet, wie sie von jungen trans* Frauen, jungen trans* Männern sowie genderfluiden und transgender Jugendlichen in Erzählungen präsentiert werden. Dafür ist ein theoretisch-konzeptioneller Zugang notwendig, mit dem eine ausreichende ‚Forschungsfähigkeit‘ erreicht werden kann, um die erzählten Erfahrungen divers* und trans*geschlechtlicher Akteur*innen empirisch in den Fokus zu nehmen. Zunächst wird das Verständnis von ‚Erfahrungen‘ und ‚Wirklichkeit‘ aufgezeigt, um so dann Charakteristika transgeschlechtlicher Wirklichkeiten in den Blick zu nehmen. Dieser wissenssoziologische Bezug wird mit ausgewählten Diskursen der Geschlechterforschung im darauffolgenden Kapitel ergänzt. Abschließend wird geschlechtliche Diversität innerhalb der Jugendforschung betrachtet und bestehende Leerstellen benannt.

 

3.1 Wirklichkeiten und Transgeschlechtlichkeit

Für das konzeptionelle Fundament der vorliegenden Analyse ist eine wissenssoziologische Perspektive entscheidend, mit der die Konstruktion objektiver und subjektiver Wirklichkeit begründet werden sowie die kategorialen Deutungsprozesse, die aus Erlebnissen Erfahrungen machen. Außerdem werden im Folgenden spezifische Charakteristika transgeschlechtlicher Wirklichkeiten betrachtet.

 

3.1.1 Konstruierte Erfahrungen – konstruierte Wirklichkeiten

Erfahrungen sind keine objektiven oder authentischen Abbildungen bestimmter Gegebenheiten und Situationen. Erfahrungen von Akteur*innen sind stets eingelagert in gesellschaftliche Ordnungen, ihre Institutionen und die spezifisch- individuellen Lebenssituationen. Der Soziologe Alfred Schütz (1899- 1959) markiert diesen Vorgang, in dem für ein Individuum etwas zu einer persönlichen Erfahrung wird, auf folgende Weise:

„Wir können den Prozeß der Einordnung eines Erlebnisses unter die Schemata der Erfahrung durch synthetische Rekognition auch als Deutung dieses Erlebnisses bezeichnen, wenn wir dieses Wort in einem erweiterten Sinn gelten lassen, der auch die in der allgemeinen üblichen Redeweise damit gemeinte Zuordnung eines Zeichens zu dem, was es bezeichnet, umschließt.“ (Schütz 2016 [1932]: 112; Herv. i. O.)

Zu einer ‚Erfahrung‘ wird etwas also dann, wenn es unter Bezugnahme auf verfügbare sowie geeignete Zeichen und Deutungen eingeordnet wurde. Eine Erfahrung ist somit die Interpretation von Erlebnissen. Das soll an einem fiktiven, aber konkreten Beispiel veranschaulicht werden: Die binäre Geschlechterzuteilung im Sportunterricht kann von einem transgeschlechtlichen Jungen als problematisch wahrgenommen werden, weil eine Zuordnung erfolgt, die nicht seinem geschlechtlichen Erleben entspricht. Zu diesem Zeitpunkt fehlen dem Schüler jedoch geeignete Kategorien, um sein Unbehagen erklären und einordnen zu können. Erst nachdem eine Auseinandersetzung mit einem Diskurs zu Nicht-Cisgeschlechtlichkeit stattgefunden hat, verfügt der betreffende junge Mann über geeignetes Vokabular, um rückblickend dieses Erlebnis als eine Erfahrung einzuordnen, die für ihn ein Beleg dafür sind, dass seine weibliche geburtsgeschlechtliche Zuordnung nicht passend ist. Für einen cisgeschlechtlichen Jungen kann die gleiche Situation im Sportunterricht ein störungsfreies Ereignis sein, welches keiner weiteren Aufmerksamkeit bedarf und eben nur implizit relevant ist für seine geschlechtliche Positionierung. Menschen, die ihrer geburtsgeschlechtlichen Zuordnung angehören, werden von der binären Geschlechtertrennung in Institutionen wie z.B. der Schule oder dem Kindergarten nicht grundlegend irritiert sein, entsprechende Ordnung bereitet ihnen also keine generellen Probleme.

Foucault unterscheidet hier zwischen Differenzerfahrung als eine „vom Dreieckskollektiv aus Wissen, Macht und Subjektform entkoppelte Erfahrung, während Disziplinarerfahrung von allen dreien bestimmt ist und als deren Effekt auftritt“ (Haarmann 1995: 105).43 Im Hinblick auf die Situation der Geschlechtertrennung im Sport handelt es sich für den transgeschlechtlichen Jungen um eine Differenzerfahrung, da er subjektiv nicht entsprechend der Wissen- Macht-Ordnung empfindet. Für den cisgeschlechtlichen Jungen stellt sie wiederum eine Disziplinarerfahrung dar, da er sich hier einordnen kann. Die dabei relevanten Wissens- und Bezugssysteme sind Ergebnis von Ordnungsprozessen, die wiederum Erfahrungen strukturieren und auf diese Weise verinnerlicht und ‚wirklich‘ werden.

Damit ist ein Verständnis von Wahrheit verbunden, das von spezifischen (historisch gewordenen) Bedingungen ausgeht, die ‚etwas‘ wahr machen. Es gibt somit keine dahinterliegende ‚echte‘ Ausgangssituation, die reale oder ‚authentische‘ Basis für dieses ‚Etwas‘ ist. Wahrheit ist stets etwas Hervorgebrachtes mit einer zeitlich begrenzten Gültigkeit:

„Die Wahrheit ist von dieser Welt; in dieser wird sie aufgrund vielfältiger Zwänge produziert, verfügt sie über geregelte Machtwirkungen. Jede Gesellschaft hat ihre eigene Ordnung der Wahrheit, ihre ‚allgemeine Politik‘ der Wahrheit: d.h. sie akzeptiert bestimmte Diskurse, die sie als wahre Diskurse funktionieren läßt.“ (Foucault 1978: 51)

‚Wirklichkeit‘ ist also stets als eine „gesellschaftlich konstruierte Wirklichkeit“ zu begreifen (Berger/Luckmann 2004). Alles, was uns als ‚wirklich‘ erscheint, ist in historischen Prozessen ‚geworden‘ und nicht die reine Abbildung von Fakten oder ‚natürlichen‘ Bedingungen. Individuelle Lebenssituationen und soziale Phänomene, wie das hohe Armutsrisiko für alleinerziehende Mütter in Deutschland (vgl. exemplarisch Hübgen 2017), sind ‚wirklich‘ und tatsächlich erfahrbare Lebensumstände. Allerdings sind sie erklärungsbedürftig und nicht folgerichtige Konsequenz biologischer oder anderer vermeintlich ‚natürlicher‘ Tatsachen. Das bedeutet „[w]irklich ist das, was von leiblichen Individuen in ihrer Beziehung zum Feld je situativ als das erfahren wird, was sie hinnehmen müssen, dem sie sich nicht entziehen können. Mehr lässt sich darüber nicht sagen.“ (Lindemann 1994: 140)

Bei einer Erfahrung handelt es sich um eine interpretierte Deutung eines Erlebnisses, die Bezug nimmt auf verfügbare Wissensordnungen. Erfahrung ist gleichsam „eine Form der Konstruktion und Aneignung von ‚Wirklichkeit‘, [ein] stetig fortschreitende[r] Prozeß der Gestaltung und Deutung dessen, was wir wahrnehmen, fühlen, wissen“ (Gerhard 2001: 89). Dieser Vorgang ist auch zwingend erforderlich, um ‚handlungsfähig‘ zu sein – nur durch Interpretation bekommen ‚die Dinge‘ Sinn, werden verstehbar und können ‚einsortiert‘ werden: „Experience is at once always already an interpretation and something that needs to be interpreted.“ (Scott 1993: 412; Herv. i. O.)

 

3.1.2 Transgeschlechtliche Wirklichkeiten

„Brauchen wir wirklich ein wahres Geschlecht? Mit einer Beharrlichkeit, die an Starrsinn grenzt, haben die Gesellschaften des Abendlandes dies bejaht.“ (Foucault 1998: 7; Herv. i. O.) Diese ‚Beharrlichkeit‘, von der Foucault vor 40 Jahren gesprochen hat, wird unter anderem sichtbar an den Rahmenbedingungen für Menschen, die nicht dem ‚assigned sex at birth‘ angehörig sind. Mit einer medizinischen Kategorie für eine Geschlechtlichkeit, die nicht der geburtsgeschlechtlichen Positionierung entspricht, ist diese ‚Abweichung‘ in die bestehende Ordnung integriert. So stellt Stefan Hirschauer bezugnehmend auf Foucault (1977) fest, dass „Geschlechtsanomalien als Stützkonstruktionen der Zweigeschlechtlichkeit [erscheinen]“ (Hirschauer 2015: 347; Herv. i. O.). ‚Transsexualität‘ ist also konstitutiv für die binäre Geschlechterordnung, indem nicht-cisgeschlechtliches Erleben pathologisiert und als ‚anormal‘ fundiert ist, womit auf der anderen Seite eine geburtsgeschlechtliche Zugehörigkeit ‚normalisiert‘ ist: „The existence of transsexualism, itself, as a valid diagnostic category underscores the rules we have for constructing gender, and shows how these rules are reinforced by scientific conceptions of transsexualism.“ (Kessler/McKenna 1978: 113) Wie instabil und vor allem wie wenig ‚natürlich‘ diese soziale Konstruktion von ‚normalen‘ und ‚anormalen‘ geschlechtlichen Lebensweisen ist, zeigt sich deswegen gerade in der Kategorie ‚Transsexualität‘ und an dem enormen institutionellen Aufwand, der betrieben wird, um die binäre Ordnung sowie die Wechselmöglichkeit innerhalb der Kategorien zu regeln:

„The long-term biopolitical project of cultivating ‚gender congruence‘ while eliminating incongruity has achieved a high degree of institutionalization over the past century and a half, including the development of professional organizations, medical standards of care for transgender individuals, a significant body of case law and public policy, peer-reviewed social-scientific publications, and academically affiliated research centers and clinics.“ (Stryker/Currah 2014: 4; Herv. i. O.)

Bei der Betrachtung transgeschlechtlicher Wirklichkeiten sind also zunächst die zahlreichen Positionen, Interpretationen und Institutionen zu berücksichtigen, die hier wirksam sind. Wie oben angesprochen, sind neben den normgebenden institutionalisierten Deutungen von Medizin und Recht (vgl. Kap. 2.1 und 2.3) z.B. auch unterschiedliche Sichtweisen betreffender verbandlich organisierter trans* Akteur*innen relevant (z.B. in Valentine 2007), ebenso wie komplexe queer- und radikal-feministische Diskurse über nicht-cisgeschlechtliche Zugehörigkeiten (z.B. in Whittle 2006). Wenn also auf eine oder mehrere Weisen trans* sein für ‚trans* Menschen‘ das geeignete Konzept für ihre geschlechtliche Positionierung darstellt, ist damit zwingend eine Auseinandersetzung mit diesen spezifischen, tradierten und ausgesprochen komplexen Wissensordnungen verbunden. Diese Ordnungen sind der Rahmen für subjektive Wirklichkeitskonstruktionen nicht-cisgeschlechtlicher Personen. Das medizinische Deutungsmuster der ‚Transsexualität‘ ist dabei die dominierende Erklärung für nicht-cisgeschlechtliches Erleben (z.B. in Hirschauer 2015). Um nicht-cisgeschlechtliches Empfinden zu verbalisieren, ist ein Bezug auf dieses Deutungsmuster für gewöhnlich unumgänglich. Diese Bezugnahme kann in unterschiedlichen Graden bestätigend oder ablehnend erfolgen. Im Prozess der Verarbeitung kommt es also unvermeidbar einerseits zu Aktualisierungen dieser spezifischen Bedeutungssetzungen, die allerdings andererseits individuell ausgestaltet werden müssen und dabei modifiziert werden können.

Bei einer empirischen Untersuchung narrativer Wirklichkeiten divers* und trans*geschlechtlicher junger Menschen zu Beginn des 21. Jahrhunderts kann angenommen werden, dass entsprechende Interpretationen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in je unterschiedlicher Weise aufgegriffen und ‚verarbeitet‘ wurden. Bei einer Irritation im geschlechtlichen Erleben ist sowohl die medizinische Definition unausweichlich, ebenso wie der Ausgangspunkt der Irritation, die heteronormative Geschlechterordnung, konkret der damit verbundene Vorgang einer binär-geschlechtlichen Zuweisung bei der Geburt mit all seinen Konsequenzen. Narrationen, in denen ein nicht-cisgeschlechtliches Erleben im Rahmen des medizinischen Wissenssystems positioniert ist, können daher als plausible Einordnungen aufgrund „knowledgepower constructions“ (Nakamura 1997: 81f.; aus Foucault 2017 [1976], 1998) verstanden werden.44 Mit ‚Wissen‘ sind dabei gleichermaßen naturwissenschaftliche Erkenntnisse ebenso wie Sprache, Normen oder Problemlösungen gemeint. Soziale Strukturen45 regeln die Verteilung und die Produktion von Wissen in den unterschiedlichen Formen. Wissen steht daher in unmittelbarer Verbindung zu Macht in Form von Gesetzen, durch Institutionen und in Form von Deutungshoheiten über ein Phänomen (vgl. Foucault 1977: insbesondere Kap. III).

In dieser Arbeit geht es um die je spezifischen Perspektiven der jeweiligen Deutungsvorgänge divers* und trans*geschlechtlicher Akteur*innen, wie sie von ihnen erfahren und in Erzählungen präsentiert werden. Allerdings steht nicht die Analyse der „polymorphen Techniken der Macht“ (Foucault 2017 [1976]: 19) im Vordergrund. Hierzu existieren bereits historische und aktuelle empirische Analysen dazu, wie nicht-cisgeschlechtliches Erleben der medizinischen Definition von ‚Transsexualität‘ entspricht und vielfach von betreffenden Personen subjektiviert ist (vgl. Hirschauer 2015 [1993]; Lindemann 2011 [1993]). Ich stelle an dieser Stelle die empirische (Teil-)Frage, wie nicht-cisgeschlechtliches Erleben während der Adoleszenz erfahren wird, wenn das medizinische Deutungsmuster der ‚Transsexualität‘ nicht der nicht-cisgeschlechtlichen (Selbst-)Positionierung der jungen Akteur*innen entspricht. Beantwortbar wird das dabei bis zu dem Punkt sein, an dem das geschlechtliche Erleben mit geeigneten Deutungskonzepten versehen werden kann und sich für sie in einer Erzählung eine plausible Perspektive auf ihre Erfahrungen ergibt.

Sowohl für divers* als auch trans*geschlechtliche Akteur*innen ist insgesamt konstitutiv, dass eine geschlechtliche Positionierung gefunden werden muss, die das sogenannte ‚Anormale‘ in der normativen Geschlechterordnung bedeutet. Für transgeschlechtliche Akteur*innen kann dabei die geschlechtliche Selbst-Positionierung, die sich an das Konzept der ‚Transsexualität‘ anschließt, zu einer Disziplinarerfahrung werden. Für divers* geschlechtliche Jugendliche kann die Zuordnung zu einer nicht-binären geschlechtlichen Positionierung weitgehend als Differenz zu gegenwärtigen Bedingungen der etablierten geschlechtlichen ‚Macht-Wissens-Ordnung‘ erfahren werden.

Im Vorausgegangenen wurde gezeigt, dass ‚Wirklichkeit‘ verstanden wird als gesellschaftlich permanent hergestellte Ordnung, die aus objektivierten Bedeutungssetzungen und subjektiven Lebenswelten besteht (vgl. Berger/Luckmann 2004). Diese ‚Wirklichkeiten‘ basieren auf einem kollektiven Wissensvorrat, der im jeweiligen soziohistorischen Kontext mit einer zweifelsfreien Gültigkeit versehen ist – nur in Ausnahmefällen wird gezweifelt. Ein Element zweifelsfreier Allgemeingültigkeit ist gemeinhin die naturalisierte binäre Geschlechterordnung, die Interaktionen ebenso wie Institutionen grundlegend strukturiert. Ausgehend von der ethnomethodologischen Studie des Soziologen Harold Garfinkel (1917-2011), die im Folgenden vorgestellt wird, sind Fragen nach der Herstellung von Geschlechtlichkeit elementare Perspektiven in soziologischen Diskursen und relevant für eine Analyse narrativer Wirklichkeiten junger divers* und trans*geschlechtlicher Menschen. Garfinkel stellte Geschlecht nicht gemäß dem damaligen Common Sense als ein auf biologischen Konstitutionen beruhendes Sein in den Blickpunkt, sondern er untersuchte das Tun, also wie die binäre Geschlechtlichkeit in Alltagspraxen wahrgenommen, dargestellt und damit hervorgebracht wird (vgl. Garfinkel 1967).

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43 Dabei sind Wissen und Macht untrennbar miteinander verknüpft: „Es ist wohl anzunehmen, daß die Macht Wissen hervorbringt (…); daß Macht und Wissen einander unmittelbar einschließen; daß es keine Machtbeziehung gibt, ohne daß sich ein entsprechendes Wissensfeld konstituiert, und kein Wissen, das nicht gleichzeitig Machtbeziehungen voraussetzt und konstituiert.“ (Foucault 1994 [1977]: 39)

44 Dementsprechend sind selbstverständlich auch alle anderen geschlechtlichen Positionierungen eines divers* und trans*geschlechtlichen Erlebens Ergebnis von Wissen-Macht Komplexen. Dies trifft in gleicher Weise auf das geschlechtliche Selbstverständnis von cisgeschlechtlichen Individuen zu.

45 Hier geht es z.B. um Zugangs-, Verarbeitungs- und Praxismöglichkeiten verschiedener, insbesondere alternativer geschlechtlicher Wissensordnungen. Ein Text von Judith Butler über die diskursive Konstruktion von Sex und Gender und das subversive Potential alternativer geschlechtlicher Positionierungen wird von einem jungen Menschen ohne Zugang zu entsprechender akademischer Bildung, der auf der Suche nach Erklärungen für sein geschlechtliches Erleben ist, vermutlich nur in seltenen Fällen ein geeignetes Skript darstellen. Ausnahmen mag es hier sicher geben.

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© Unsplash 2022 / Foto: Kyle