Ist es unproblematisch, wenn ich Übungen etc. aus meinem Buch künftig in der Lehre verwende?
Auch Werke, die nicht durch eine CC-Lizenz für eine großzügige Verfügbarkeit freigegeben sind, dürfen für Lehrzwecke an eingesetzt werden. Das gilt für eigene Werke, wie auch für Werke Dritter. Das Gesetz mit dem hübschen Namen „Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz“ regelt, dass bis zu 15% eines Werkes sowie ganze Beiträge aus Sammelbänden und ganze Aufsätze aus Zeitschriften ohne weitere Vereinbarungen für die Lehre eingesetzt werden dürfen.
Steht ein Werk unter einer CC-Lizenz, braucht es nicht einmals diese sogenannte Schrankenregelung: Die weitere Verwendung des Werkes ist – unter Einhaltung des wissenschaftlichen Standards (z.B. Quellenangabe bzw. Namensnennung) – ohne jede Umfangsbegrenzung gestattet.
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