FAQ-Häppchen: In meinem Vertrag steht ein Umfang von “ca. xxx Druckseiten” – was passiert, wenn es doch mehr sind oder weniger?

FAQ-Häppchen

Der im Vertrag festgelegte Umfang in Druckseiten ist die Basis der Verlagskalkulation. Alle Kosten im Verlag, die vom Umfang eines Buches abhängen, werden auf dieser Basis kalkuliert. Alle Einnahmen, die der Kalkulation zugrunde liegen, wurden auf dieser Basis dagegen gerechnet. In der Regel sind Abweichungen von diesem Umfang in Höhe von 10% rauf oder runter für den Verlag kein Anlass, vollständig neu zu kalkulieren: Daraus ergibt sich also für gewöhnlich kein Problem. Natürlich berechnen sich beispielsweise auf Druckseiten basierende Zuschüsse auf der Basis des endgültigen Umfangs und nicht des im Vertrag zunächst notierten. Möglicherweise passen wir bei Veröffentlichung den ursprünglich kalkulierten Ladenpreis an. Darüber hinaus werden sich in der Regel keine weiteren Auswirkungen ergeben.

Schwieriger wird es, wenn der Umfang am Ende vollkommen anders ist, als das, was wir als Verlag ursprünglich kalkuliert hatten. Das heißt weder, dass wir das Projekt dann nicht realisieren möchten. Noch bedeutet dies, dass wir alles noch einmal komplett neu machen müssen. Aber es bedeutet schon, dass wir den Abakus erneut bemühen und die Kalkulation wieder anschauen müssen. Zum Beispiel ist es möglich, dass ein zu umfangreiches Lehrbuch aufgrund des Zuwachses an Druckseiten einen extrem hohen Ladenpreis von über 100 Euro benötigen würde, damit das Buch rein kalkulatorisch gesehen nicht zu einem Verlust führt. Zugleich sind wir aber sicher, dass in diesem speziellen Falle ein solch hoher Ladenpreis den Erfolg des Buches vollends in Frage stellt. In solchen – zum Glück seltenen – Fällen, müssen wir als Verlag mit Ihnen als Autor*in ins Gespräch gehen, um eine Lösung zu finden. Die könnte in unserem Beispiel darin bestehen, dass ein Teil des Buches nicht in die Druckfassung aufgenommen wird. Oder dass mehrere autarke Bände entstehen, von denen ein jeder einen Ladenpreis trägt, den Studierende sich leisten können. Oder das Projekt wird Open Access veröffentlicht: Dann braucht es eine Open-Access-Gebühr, eine sog. Book Processing Charge, um das Projekt zu veröffentlichen. Die BPC selbst ist aber vom Umfang des Buches unabhängig.

Sicher fällt uns eine passende Lösung ein. Wichtig ist, dass Sie uns möglichst frühzeitig Bescheid geben, falls eine derart große Abweichung vom ursprünglich vereinbarten Umfang des Buches absehbar wird.

 

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